Page 4 - Gemeinsam an einem Strang
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10.4 Der Elternbeirat

            Die Elternschaft wählt zu Beginn des KiTajahres den Elternbeirat. Gewählt werden bis zu 8 Elternvertreter.
            Der Elternbeirat ist beratendes Gremium und Bindeglied zwischen den Eltern, pädagogischen Fachkräften
            und dem Träger.

            Der Elternbeirat ist dafür zuständig, die Erziehungsarbeit in der KiTa zu unterstützen und die Zusammenarbeit
            zwischen Kindergarten und Elternhaus zu fördern. Es soll das Verständnis der Eltern und der Öffentlichkeit für
            die Bildungs- und Erziehungsziele der KiTa wecken.
            In Bezug auf die Eltern soll der Elternbeirat Wünsche und Anregungen entgegennehmen und sie der Leitung
            der  Einrichtung  mitteilen.  Ideen  zur  Planung,  Vorbereitung  und  Gestaltung  besonderer  Aktionen  und
            Veranstaltungen können vom Elternbeirat mitgestaltet werden.
            Es finden regelmäßige Sitzungen mit dem Elternbeirat statt.

            Im BayKiBig Art. 14 steht zu den Aufgaben des Elternbeirates:

            o       Der Elternbeirat wird von der Leitung der Kindertageseinrichtung und dem Träger informiert und
                    angehört, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden. Der Elternbeirat berät insbesondere
                    über die Jahresplanung, den Umfang der Personalausstattung, die Planung und Gestaltung von
                    regelmäßigen Informations- und Bildungsveranstaltungen für die Eltern, die Öffnungs- und
                    Schließzeiten und die Festlegung der Höhe der Elternbeiträge.
            o       Die pädagogische Konzeption wird vom Träger in enger Abstimmung mit dem pädagogischen
                    Personal und dem Elternbeirat fortgeschrieben.
            o       Ohne Zweckbestimmung vom Elternbeirat eingesammelte Spenden werden vom Träger der
                    Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit dem Elternbeirat verwendet.
            o       Der Elternbeirat hat einen jährlichen Rechenschaftsbericht gegenüber den Eltern und dem Träger
                    abzugeben.

            10.5 Zusammenarbeit von Träger, Eltern, Leitung und Team

            Wir  schaffen  gute  und  professionelle  Bedingungen  für  das  Aufwachsen  unserer  Kinder  durch  enge  und
            verantwortungsbewusste Zusammenarbeit von Träger, Eltern, Leitung und Pädagogen-Team.

            Grundsätzliches für die Zusammenarbeit aller für die KiTa Verantwortlichen:
            o       Die  Zusammenarbeit  aller  Beteiligten  ist  geprägt  von  einer  professionellen,  offenen  und
                    wertschätzenden Haltung.
            o       Wir achten auf eine gute Kommunikationskultur.
            o       Wir bevorzugen flache Hierarchien und ein demokratisches Miteinander.
            o       Wir tragen Konflikte offen und in angemessener Form aus.
            o       Im Umgang miteinander akzeptieren wir Individualität und Unterschiedlichkeit aller Beteiligten.
            o       Wir sind solidarisch und unterstützen uns gegenseitig.
            o       Wir zeigen gegenseitig Anerkennung für unsere Leistungen.
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