Page 478 - Aus dem Koran lernen
P. 478

DIE HALTUNG DER FRAUEN WEGEN DES
           RAMADEN
           Erlaubt ist euch, in der Nacht des Fastens euren Frauen
           beizuwohnen. Sie sind euch ein Kleid, und ihr seid ihnen ein Kleid.
           Allah weiß, dass ihr selbst euch dies verwehrt hättet. Doch Er hat sich
           euch gnädig zugewandt und Erleichterung gewährt. So verkehrt
           mit ihnen und macht von dem Gebrauch, was Allah euch eingeräumt
           hat. Und esst und trinkt, bis ihr in der Morgendämmerung einen
           weißen Faden von einem schwarzen Faden unterscheidet. Dann
           haltet das Fasten streng bis zur Nacht. Und verkehrt nicht mit ihnen,
           wenn ihr euch in die Moscheen zurückgezogen habt. Dies sind die
           von Allah gesetzten Schranken; kommt ihnen nicht zu Nähe. So
           macht Allah Seine Leichen den Menschen deutlich. Vielleicht werden
           sie gottesfürchtig. (Quran, 2:187)

           MAN DARF KEINE ZINSEN NEHMEN
           O ihr, die ihr glaubt! Verzehrt nicht Zinsen in doppelter
           Verdoppelung, sondern fürchtet Allah, damit es euch wohlergeht.
           (Quran, 3:130)
           Die, welche Zins verzehren, sollen nicht anders dastehen als einer,
           den der Satan erfaßt und niedergeschlagen hat. Dies, weil sie
           sagen: "Kauf ist das gleiche wie Zinsnehmen." Allah hat den Kauf
           erlaubt, aber Zinsnehmen verboten. Wer eine Ermahnung (wie
           diese) von seinem Herrn erhält und dann (mit Zinsnehmen)
           aufhört, der darf das Erhaltene behalten. Seine Sache ist bei Allah.
           Wer es aber von neuem tut –die sind die Bewohner des Feuers
           und werden ewig darin verweilen. (Quran, 2:275)
           O ihr, die ihr glaubt! Fürchtet Allah und verzichtet auf den noch
           ausstehenden Zins, wenn ihr (wirkliche)Gläubige seid. Tut ihr es
           nicht, dann ist euch Krieg von Allah und Seinem Gesandten
           erklärt. Wenn ihr aber umkehrt, sollt ihr euer (verliehenes) Kapital


                                    ~ 476 ~
   473   474   475   476   477   478   479   480   481   482   483