Page 483 - Aus dem Koran lernen
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Fleisch von)pflanzenfressenden Tieren, ausser dem, was euch
bekanntgemacht wird. Und während ihr im Stande der Pilgerfahrt
seid, ist euch die Jagd nicht erlaubt. Siehe, Allah verordnet, was
Er will. O ihr, die ihr glaubt! Verletzt nicht die Wallfahrsriten
Allahs, noch den heiligen (Pilger) Monat, noch das Opfertier im
Girlandenschmuck, noch diejenigen, welche im Verlangen nach
der Huld und dem Wohlgefallen ihres Herrn zum verletzlichen
Hause ziehen. Habt ihr jedoch das Pilgergewand abgelegt, dann
jagt. Der Hass gegen Leute, die euch von der unverletzlichen
Moschee abhalten wollen, verleite euch nicht zu Verfehlungen.
Helft einander zur Rechtschaffenheit und Gottesfurcht und nicht
zur Sünde und Feinschaft. Und fürchtet Allah; siehe, Allah ist
streng im Strafen. (Quran, 5:1-2)
Erlaubt ist euch, den Fisch im Meer zu fangen und zu essen, als
eine Versorgung für euch und für die Reisenden. Aber verwehrt
ist euch das Wild des Landes während ihr euch im Stand des
Pilgers befindet. Und fürchtet Allah, zu Dem ihr versammelt
werdet. (Quran, 5:96)
DIE BUSSE FÜR DIE JAGD WÄHREND DER
HADSCH
O ihr, die ihr glaubt! Tötet kein Wild, während ihr im Stand des
Pilgers seid. Wer von euch es aber vorsätzlich tötet, der soll es
nach dem Urteil von zwei redlichen Männern unter euch durch
Gleichwertiges an Vieh ersetzen, und dieses soll als Opfer zur
Kaaba gebracht werden. Oder die Sühne sei die Speisung von
zwei Armen. Oder, als Ersatz dafür, faste er entsprechend, damit
er das Unheil seiner Tat empfinde. Allah vergibt, was zuvor
geschah. Wer es aber wieder tut, dem vergilt Allah dafür. Und
Allah ist mächtig und Herr der Vergeltung. (Quran, 5:95)
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