Page 483 - Aus dem Koran lernen
P. 483

Fleisch von)pflanzenfressenden Tieren, ausser dem, was euch
           bekanntgemacht wird. Und während ihr im Stande der Pilgerfahrt
           seid, ist euch die Jagd nicht erlaubt. Siehe, Allah verordnet, was
           Er will. O ihr, die ihr glaubt! Verletzt nicht die Wallfahrsriten
           Allahs, noch den heiligen (Pilger) Monat, noch das Opfertier im
           Girlandenschmuck, noch diejenigen, welche im Verlangen nach
           der Huld und dem Wohlgefallen ihres Herrn zum verletzlichen
           Hause ziehen. Habt ihr jedoch das Pilgergewand abgelegt, dann
           jagt. Der Hass gegen Leute, die euch von der unverletzlichen
           Moschee abhalten wollen, verleite euch nicht zu Verfehlungen.
           Helft einander zur Rechtschaffenheit und Gottesfurcht und nicht
           zur Sünde und Feinschaft. Und fürchtet Allah; siehe, Allah ist
           streng im Strafen. (Quran, 5:1-2)
           Erlaubt ist euch, den Fisch im Meer zu fangen und zu essen, als
           eine Versorgung für euch und für die Reisenden. Aber verwehrt
           ist euch das Wild des Landes während ihr euch im Stand des
           Pilgers befindet. Und fürchtet Allah, zu Dem ihr versammelt
           werdet. (Quran, 5:96)


           DIE BUSSE FÜR DIE JAGD WÄHREND DER
           HADSCH
           O ihr, die ihr glaubt! Tötet kein Wild, während ihr im Stand des
           Pilgers seid. Wer von euch es aber vorsätzlich tötet, der soll es
           nach dem Urteil von zwei redlichen Männern unter euch durch
           Gleichwertiges an Vieh ersetzen, und dieses soll als Opfer zur
           Kaaba gebracht werden. Oder die Sühne sei die Speisung von
           zwei Armen. Oder, als Ersatz dafür, faste er entsprechend, damit
           er das Unheil seiner Tat empfinde. Allah vergibt, was zuvor
           geschah. Wer es aber wieder tut, dem vergilt Allah dafür. Und
           Allah ist mächtig und Herr der Vergeltung. (Quran, 5:95)




                                    ~ 481 ~
   478   479   480   481   482   483   484   485   486   487   488