Page 479 - Aus dem Koran lernen
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(im Nennwert) zurückerhalten. Tut nicht Unrecht, auf dass ihr
           nicht Unrecht erleidet. (Quran, 2:278-279)


           MAN SOLL DIE PILGERFAHRT
           DURCHFÜHREN
           Und vollzieht die Pilgerfahrt und die Umra um Allahs willen.
           Und wenn ihr daran verhindert seid, dann bringt ein kleines Opfer
           dar. Und schert eure Häupter nicht eher, als bis das Opfer seine
           Opferstätte erreicht hat. Und wer von euch krank ist oder ein
           Leiden am Kopf hat, der leiste dafür Ersatz mit Fasten, einem
           Almosen oder einem Opfer. Und wenn ihr in Sicherheit seid -wer
           den Besuch mit der Pilgerfahrt verbinden möchte, bringe ein
           kleines Opfer dar. Wer aber nichts findet, der laste drei Tage
           während der Pilgerfahrt und sieben, wenn ihr zurückkehrt seid,
           das sind zehn im ganzen. Dies gilt für den, dessen Familie nicht
           in der Nähe der unverletzlichen Moschee wohnt. Und fürchtet
           Allah und wisset, dass Allah streng straft. (Quran, 2:196)

           VERBOTENES WÄHREND DER
           PILGERFAHRT
           Die (Zeit der) Pilgerfahrt (sind) die bekannten Monate. Wer in
           ihnen die Pilgerfahrt unternimmt, der enthalte sich sexueller
           Beziehungen und unterlasse jede Art von Unrecht und Streit
           während der Pilgerfahrt. Und was ihr an Gutem tut, Allah weiß
           es. Und sorgt für euch vor; doch die beste Vorsorge ist die
           Gottesfurcht. Und fürchtet Mich, ihr Verständigen. (Quran, 2:197)


           MAN MUSS ALLAH’S GEDENKEN AUF DER
           PILGERFAHRT
           Und gedenkt Allahs während bestimmter Tage. Doch wer in Eile
           schon nach zwei Tagen aufbricht, den trifft keine Schuld, solange


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