Page 479 - Aus dem Koran lernen
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(im Nennwert) zurückerhalten. Tut nicht Unrecht, auf dass ihr
nicht Unrecht erleidet. (Quran, 2:278-279)
MAN SOLL DIE PILGERFAHRT
DURCHFÜHREN
Und vollzieht die Pilgerfahrt und die Umra um Allahs willen.
Und wenn ihr daran verhindert seid, dann bringt ein kleines Opfer
dar. Und schert eure Häupter nicht eher, als bis das Opfer seine
Opferstätte erreicht hat. Und wer von euch krank ist oder ein
Leiden am Kopf hat, der leiste dafür Ersatz mit Fasten, einem
Almosen oder einem Opfer. Und wenn ihr in Sicherheit seid -wer
den Besuch mit der Pilgerfahrt verbinden möchte, bringe ein
kleines Opfer dar. Wer aber nichts findet, der laste drei Tage
während der Pilgerfahrt und sieben, wenn ihr zurückkehrt seid,
das sind zehn im ganzen. Dies gilt für den, dessen Familie nicht
in der Nähe der unverletzlichen Moschee wohnt. Und fürchtet
Allah und wisset, dass Allah streng straft. (Quran, 2:196)
VERBOTENES WÄHREND DER
PILGERFAHRT
Die (Zeit der) Pilgerfahrt (sind) die bekannten Monate. Wer in
ihnen die Pilgerfahrt unternimmt, der enthalte sich sexueller
Beziehungen und unterlasse jede Art von Unrecht und Streit
während der Pilgerfahrt. Und was ihr an Gutem tut, Allah weiß
es. Und sorgt für euch vor; doch die beste Vorsorge ist die
Gottesfurcht. Und fürchtet Mich, ihr Verständigen. (Quran, 2:197)
MAN MUSS ALLAH’S GEDENKEN AUF DER
PILGERFAHRT
Und gedenkt Allahs während bestimmter Tage. Doch wer in Eile
schon nach zwei Tagen aufbricht, den trifft keine Schuld, solange
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