Page 384 - Philosophie und Politik: Staatstheorien von Platon, Cicero, Machiavelli und Thomas Morus (Vollständige deutsche Ausgaben)
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welcher den Augustinus darüber schrieb, sich um Erhaltung und
Schonung des blinden Heiden natürlich nicht bekümmert hatte, so mußte
der Zustand des durch Hülfe der Kunst unter dem neuen hervorgehenden
alten im 2ten oder 3ten Jahrhundert abgeschriebenen, Werkes
nothwendig nicht der beste seyn. Und so hatte denn der Entdecker dieses
Schatzes, der uns nun fast wieder ein Drittheil des verlornen
Ciceronischen Werkes vom Staate gibt, keine geringe Mühe mit
Aufsuchung der Ordnung, in welcher die Blätter einander folgen müssen,
mit Einreihung der früher bekannten Bruchstücke, mit Muthmaßungen
über Ausfüllung der Lücken, mit Vergleichung des gefundenen Stoffes
mit schon früher aus andern Schriftstellern eben so oder anders
Bekanntem, mit Verbesserung der oft fehlerhaften Lesart, mit Ergänzung
mangelnder Buchstaben und Wörter u. dgl.; und er hat diese Aufgabe im
Ganzen trefflich gelöst, wenn auch im Einzelnen in fast jeder Hinsicht
den spätern Bearbeitern Etwas zu thun übrig gelassen ist. Das
Ausführliche über diese ganze Sache gibt die Vorrede des ersten
Herausgebers, die in allen größern Ausgaben, die auf die erste Römische
(von 1822.) gefolgt sind, sich abgedruckt findet. Verdient haben sich um
das Werk, ausser A. M., gemacht: der erste Herausgeber und Uebersetzer
in Frankreich, Hr. Villemain, durch werthvolle Abhandlungen und
Anmerkungen (nicht philologischer Art), die zum Theil in einer,
übrigens ganz werthlosen, deutschen Uebersetzung des Werkes von J. M.
Pierre (2 Thle. Fulda, 1824.) übersetzt sind; ferner Hr. Prof. Heinrich in
Bonn, durch vielfache Berichtigung des Textes ( Bonn, 1825. 8.); Hr.
Steinacker durch einzelne gute Bemerkungen und Verbesserungen
(Ausg. Lips., 1823.); Hr. Lehner, eben so (Ausg. Solisbaci, 1823.);
vorzüglich auch schon bei der Römischen Ausgabe der damals in Rom
anwesende Hr. Geh. Staatsrath v. Niebuhr in Bonn; mehrere
Recensenten des Werkes in deutschen und auswärtigen
Literaturzeitungen; noch ein deutscher Uebersetzer F. v. Kobbe
(Göttingen, 1824.), doch nicht ohne viele Verstöße; auch hat Hr. Geh.
Hofrath v. Zachariä ein eigenes Werk über den neuen Fund
herausgegeben ( Staatswissenschaftliche Betrachtungen über Cic.
neu aufgefundenes Werk de rep. Heidelb., 1823.), und die HHrn.
Prof. Burchardi (Bemerkungen über den Census der Römer. Kiel, 1824.)
Prof. Franke ( De Tribuum Curiarum atque Centuriarum ratione.
Slesv., 1824.), Conrad Wolff ( Obs. in – liber, de R. P. Fragm.
4. Flenop., 1824.), Dr. N. Bygon Krarup ( Obss. critt. in libros
Cic. de Rep. 8. Hafn. 1826. f. 2. Specimina); einzelne Stellen des
Werkes beleuchtet, mehrere Andere übergehen wir der Kürze wegen. Der
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