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Als Unterkonstruktion zwischen Rohboden und Estrich kommen Dämmplatten oder eine
Hohlbodenkonstruktion mit Stelzlagern oder eine technisch gleichwertige Konstruktion zur
Ausführung.
Die Ausführung erfolgt gemäß den DIN-Vorschriften und den anerkannten Regeln der
Technik.
4.7.2 BODENBELAG TREPPENHAUS / FLURE ZU DEN WOHNUNGEN UND GEWERBEEINHEITEN
Das Treppenhaus (einschließlich der Treppenläufe), die Flure zu den Wohnungen, zu den
Gewerbeeinheiten und zu den Tiefgaragen und die Vorräume zum Aufzug erhalten einen
neuen Belag in Naturstein. Die Materialauswahl erfolgt gemäß dem Gestaltungskonzept
des Bauträgers. Vorgesehen ist deutscher Jura mit einer tellergestrahlten Oberfläche.
4.7.3 BODENBELAG KELLER
Der Boden im Keller wird beschichtet oder der bestehende Natursteinbelag bleibt
erhalten.
4.7.4 BODENBELAG TIEFGARAGEN
Der Boden in den Tiefgaragen erhält eine Beschichtung mit einem tiefgaragengeeigneten
Beschichtungssystem. Die Farbauswahl erfolgt gemäß dem Gestaltungskonzept des
Bauträgers. Gepflasterte Bereiche bleiben gepflastert.
4.7.5 BODENBELAG WOHNUNGEN UND GEWERBEEINHEITEN
Die Bodenbeläge in den Wohnungen und Gewerbeeinheiten sind nicht im
Leistungsumfang des Bauträgers enthalten und obliegen dem Erwerber nach seinen
eigenen Vorstellungen.
Ausnahme: Bad, Gäste-WC sowie der Hauswirtschaftsraum erhalten einen Fliesenbelag.
Der Materialpreis für die Fliesen beträgt EUR 40,-- / m² (inklusiv Lieferung und inklusive
der gesetzlichen MwSt.). Die Bemusterung erfolgt durch den Bauträger.
4.8 TIEFGARAGE UND KELLER
Gemäß der Garagen- und Stellplatzverordnung ist die Tiefgarage nur zum Abstellen von
Fahrzeugen vorgesehen. Das Lagern von Material ist nicht zulässig.
Das Brandschutzkonzept sieht natürliche Lüftungsöffnungen vor. Diese müssen offen bleiben und
werden gegen Einbruch (z.B. durch Metallgitter) gesichert. Die Farbe und Ausführung der Ein-
bruchssicherung erfolgt gemäß dem Gestaltungskonzept des Bauträgers.
Die Tiefgaragen sind nicht temperiert. Die Decken der Tiefgarage zu beheizten Bauteilen sind
unterseitig (nicht brennbar) wärmegedämmt.
An den Einfahrten zu den Tiefgaragen werden geräuscharme, elektrisch betriebene Gitter-Tore
eingebaut. Die Bedienung erfolgt über einen Schlüsselschalter (außen), Taster in der Tiefgarage
und Funkfernbedienungen. Je Stellplatz wird 1 Funkhandsender bereitgestellt.
Die Kellerräume sind als Lagerräume für feuchteunempfindliche Gegenstände vorgesehen und
nicht für Wohnzwecke geeignet. Die Kellerräume sind nicht temperiert. Die Decke vom Keller zu
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