Page 24 - Inhalt von Baubeschreibungen
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6  ALLGEMEINE HINWEISE


                    Der Erwerber erhält nach Übergabe der Wohnung / Gewerbeeinheit eine Dokumentation, in der
                    Gebrauchshinweise und regelmäßig auszuführende Wartungsarbeiten, die seine Wohnung /
                    Gewerbeeinheit betreffen, aufgeführt sind. Diese sind zu befolgen, da bei Nichteinhaltung
                    eventuell Garantie- oder Gewährleistungsansprüche erlöschen können.

                    Sofern Preisangaben gemacht werden, sind diese als Bruttomaterialpreise (inklusive der
                    gesetzlichen MwSt.) zu verstehen, die mit Preisen im örtlichen Baufachhandel zu vergleichen sind.
                    Werden Materialien nach Erwerberwünschen ausgewählt, so sind Mehr- oder Minderkosten direkt
                    mit den ausführenden Handwerkern zu verrechnen.
                    Das Gebäude ist gegen Feuer-, Wasser-, Sturm- Hagel- und Elementarschäden versichert. Bis zum
                    Übergang von Nutzen und Lasten trägt der Bauträger die hierfür anfallenden Kosten, danach der
                    Erwerber.

                    Sämtliche Absprachen und Vereinbarungen zwischen Erwerber und Bauträger bedürfen der
                    Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformerfordernis.

                    Bei den Terrassen sind zum Teil Licht- und Lüftungsschächte vorhanden, die auch im Bereich der
                    Terrassen liegen können.
                    Eigenleistungen sind nach Absprache möglich, beschränken sich aber auf den Bereich der
                    Innenausbauarbeiten.
                    Änderungen der in der Baubeschreibung und den Bauzeichnungen aufgeführten Leistungen, die
                    behördlicherseits verlangt werden, aus statischen oder sonstigen technischen Gründen
                    erforderlich sind oder keine Qualitätsminderung bzw. bauliche Nachteile bedeutet, bleiben dem
                    Bauträger vorbehalten.

                    Es werden erst im Rahmen der Ausführungsplanung die exakten Größen, Stärken und Lagen von
                    lnstallationsschächten, Vormauerungen etc. bestimmt. Es kann zu Änderungen dergestalt
                    kommen, dass sich die Wandstärken geringfügig verändern, Abmauerungen erforderlich sind
                    (insbesondere in Bädern und Gäste-WCs) und dass zusätzliche Wandschächte entstehen. Die
                    tatsächliche Stärke von Wänden sowie das zur Ausführung kommende Material richten sich nach
                    den statischen Erfordernissen. Die Interessen der Erwerber sind dabei zu berücksichtigen.

                    Die Lage der Sanitärobjekte im Bad kann sich gemäß den Erfordernissen der
                    Entwässerungsplanung noch ändern. Eventuelle Änderungen werden dem Erwerber unverzüglich
                    nach dem Vorliegen der Ausführungsplanung und somit rechtzeitig vor Durchführung der Arbeiten
                    bekannt gegeben.

                    Revisionsöffnungen und Absperrventile können im Keller an Stellen liegen, die Sondereigentum
                    sind. Die Erreichbarkeit und der Zugang sind durch den jeweiligen Eigentümer zu gewährleisten.
                    Sofern sich aus den Bauzeichnungen und der Baubeschreibung Unterschiede ergeben, ist allein die
                    Baubeschreibung maßgeblich.
                    Die vorliegenden Pläne sind zur Maßentnahme nur bedingt geeignet. Alle in den Plänen
                    enthaltenen Maße sind circa-Maße mit den gemäß der DIN zulässigen Toleranzen. Maße für
                    Einrichtungsgegenstände, insbesondere für Küchen und Einbauschränke, sind am Bau zu nehmen.
                    Bei der individuellen Küchenplanung ist die Lage der Abflußleitungen zu beachten.

                    Soweit aus den Bauzeichnungen Ausstattungen und Einrichtungsgegenstände hervorgehen, sind
                    diese nur als Vertragsgegenstand geschuldet, soweit sie in der Baubeschreibung im Einzelnen



              STAND:  21. AUGUST 2017                                                                                                                                                 SEITE 24 VON 25
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