Page 24 - Inhalt von Baubeschreibungen
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6 ALLGEMEINE HINWEISE
Der Erwerber erhält nach Übergabe der Wohnung / Gewerbeeinheit eine Dokumentation, in der
Gebrauchshinweise und regelmäßig auszuführende Wartungsarbeiten, die seine Wohnung /
Gewerbeeinheit betreffen, aufgeführt sind. Diese sind zu befolgen, da bei Nichteinhaltung
eventuell Garantie- oder Gewährleistungsansprüche erlöschen können.
Sofern Preisangaben gemacht werden, sind diese als Bruttomaterialpreise (inklusive der
gesetzlichen MwSt.) zu verstehen, die mit Preisen im örtlichen Baufachhandel zu vergleichen sind.
Werden Materialien nach Erwerberwünschen ausgewählt, so sind Mehr- oder Minderkosten direkt
mit den ausführenden Handwerkern zu verrechnen.
Das Gebäude ist gegen Feuer-, Wasser-, Sturm- Hagel- und Elementarschäden versichert. Bis zum
Übergang von Nutzen und Lasten trägt der Bauträger die hierfür anfallenden Kosten, danach der
Erwerber.
Sämtliche Absprachen und Vereinbarungen zwischen Erwerber und Bauträger bedürfen der
Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformerfordernis.
Bei den Terrassen sind zum Teil Licht- und Lüftungsschächte vorhanden, die auch im Bereich der
Terrassen liegen können.
Eigenleistungen sind nach Absprache möglich, beschränken sich aber auf den Bereich der
Innenausbauarbeiten.
Änderungen der in der Baubeschreibung und den Bauzeichnungen aufgeführten Leistungen, die
behördlicherseits verlangt werden, aus statischen oder sonstigen technischen Gründen
erforderlich sind oder keine Qualitätsminderung bzw. bauliche Nachteile bedeutet, bleiben dem
Bauträger vorbehalten.
Es werden erst im Rahmen der Ausführungsplanung die exakten Größen, Stärken und Lagen von
lnstallationsschächten, Vormauerungen etc. bestimmt. Es kann zu Änderungen dergestalt
kommen, dass sich die Wandstärken geringfügig verändern, Abmauerungen erforderlich sind
(insbesondere in Bädern und Gäste-WCs) und dass zusätzliche Wandschächte entstehen. Die
tatsächliche Stärke von Wänden sowie das zur Ausführung kommende Material richten sich nach
den statischen Erfordernissen. Die Interessen der Erwerber sind dabei zu berücksichtigen.
Die Lage der Sanitärobjekte im Bad kann sich gemäß den Erfordernissen der
Entwässerungsplanung noch ändern. Eventuelle Änderungen werden dem Erwerber unverzüglich
nach dem Vorliegen der Ausführungsplanung und somit rechtzeitig vor Durchführung der Arbeiten
bekannt gegeben.
Revisionsöffnungen und Absperrventile können im Keller an Stellen liegen, die Sondereigentum
sind. Die Erreichbarkeit und der Zugang sind durch den jeweiligen Eigentümer zu gewährleisten.
Sofern sich aus den Bauzeichnungen und der Baubeschreibung Unterschiede ergeben, ist allein die
Baubeschreibung maßgeblich.
Die vorliegenden Pläne sind zur Maßentnahme nur bedingt geeignet. Alle in den Plänen
enthaltenen Maße sind circa-Maße mit den gemäß der DIN zulässigen Toleranzen. Maße für
Einrichtungsgegenstände, insbesondere für Küchen und Einbauschränke, sind am Bau zu nehmen.
Bei der individuellen Küchenplanung ist die Lage der Abflußleitungen zu beachten.
Soweit aus den Bauzeichnungen Ausstattungen und Einrichtungsgegenstände hervorgehen, sind
diese nur als Vertragsgegenstand geschuldet, soweit sie in der Baubeschreibung im Einzelnen
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