Page 22 - Inhalt von Baubeschreibungen
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5.2.3 BELEUCHTUNG ALLGEMEINBEREICH, LOGGIEN, TERRASSEN UND WOHNUNGSKELLER
Eine ausreichende Außenbeleuchtung der Wege und Zufahrten wird hergestellt.
Um eine abgerundete und stimmige Gesamtgestaltung des Bauvorhabens zu erzielen sind
die Beleuchtungskörper der Loggien und Terrassen, gemäß dem Gestaltungskonzept des
Bauträgers, enthalten.
Die Beleuchtung der Allgemeinbereiche (Wege und Zufahrten, Hauseingangsbereiche,
Treppenhäuser, Vorräume zu den Aufzügen, Flure zu den Wohnungen, Flure zu den
Gewerbeeinheiten, Flure zu den Tiefgaragen, Kellerflure und Tiefgaragen) wird mittels
Bewegungsmelder oder Dämmerungsschalter geschaltet.
Im Leistungsumfang enthalten sind die die folgenden Beleuchtungselemente für die
Allgemeinbereiche und die Wohnungskeller:
➢ Gemeinschaftliche Außenanlage, Loggien, Terrassen, Treppenhäuser, Vorräume
zu den Aufzügen sowie die Flure zu den Wohnungen und zu den Tiefgaragen:
Gemäß dem Gestaltungskonzept des Bauträgers
➢ Tiefgaragen: LED-Lampen oder Leuchtstofflampen
➢ Technikräume: LED-Lampen oder Leuchtstofflampen
➢ Flure im Kellergeschoss: LED-Lampen oder Leuchtstofflampen oder Leuchten
➢ je Wohnungskeller: 1 Brennstelle mit LED-Lampe oder Leuchtstofflampe oder
Leuchte
5.2.4 FERNSEHEN, RUNDFUNK, INTERNET UND TELEFON
Für den Fernseh- und Rundfunkempfang sowie die Internet- und Telefonanbindung stehen
am Standort die Anbieter Kabel Deutschland und die Deutsche Telekom zur Verfügung. Es
wird in jede Nutzungseinheit vom Hausübergabepunkt eine eigene Stammleitung verlegt,
sodass sich der Nutzer seinen Anbieter frei wählen kann. Die Installation einer SAT-Anlage
ist nicht vorgesehen.
5.3 HEIZUNG, SANITÄRINSTALLATION UND RAUMLUFTTECHNISCHE ANLAGEN
5.3.1 HEIZUNGSANLAGE
Die Erzeugung der Wärme für die Beheizung des Gebäudes und für die Trinkwasser-
erwärmung erfolgt zentral im Technikraum mittels einer gasbetriebenen Brennwert-
Heizung eines Markenfabrikats, wie Wolf, Viessmann, Buderus, Vaillant oder gleichwertig.
Sofern es für die Erreichung des KfW 70 Energieeffizienzhausstandards erforderlich ist
erfolgt zusätzlich zur gasbetriebenen Brennwert-Heizung die Installation eines geeigneten
Wärmeerzeugers (wie z.B. von einem gasbetriebenen Blockheizkraftwerk (BHKW)).
Die Bemessung und Projektierung der Heizungsanlage erfolgt durch einen Fachplaner,
entsprechend dem Wärmebedarfsnachweis. Der erforderliche Heizbedarf wird nach der
DIN EN 12831 ermittelt. Die Steuerung der Gas-Brennwertheizung erfolgt witterungs-
abhängig mit Außentemperaturfühler in Kombination mit Tageszeitprogrammen
(Nachtabsenkung etc.). Falls vorhanden, erfolgt die Steuerung des BHKWs wärmegeführt.
Die Beheizung der Wohnungen und Gewerbeeinheiten erfolgt über Fußbodenheizung mit
elektrischer Einzelraumsteuerung, die durch Einzelraumthermostate gesteuert werden.
Dadurch entsteht ein angenehmes Wohlfühlklima zu jeder Jahreszeit.
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