Page 127 - SPOE - Gemeindeordnung
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Beispiele:

          Bezieht   ein   Gemeindevertreter   (Reise)Kostenersätze   und Entschädigungen
          von  insgesamt  € 654,05  jährlich,  so  stehen ihm  pauschale  Werbungs-
          kosten  in  Höhe  von  €  438,--  zu (bisher  war die gesamte Entschädigung
          in den meisten Fällen aus Grund des Freibetrages gemäß § 41 Abs. 3 EStG 1988
          steuerfrei).


          Bezieht   ein   Gemeindevertreter   (Reise)Kostenersätze   und Entschädi-
          gungen von 12 mal € 363,36, insgesamt € 4.360,37 jährlich,  so  stehen  ihm
          pauschale  Werbungskosten  in  Höhe von € 654,05 (15 % von € 4.360,37) zu.

          Bezieht ein Bürgermeister einen Bezug von 14 mal € 2.543,55 stehen ihm
          pauschale Werbungskosten in Höhe von € 2.628,-- zu    (15%    von    der
          Bemessungsgrundlage    von    12    mal € 2.543,55  =  €  30.522,60,  das  wären
          €  4.578,38,  höchstens wird aber nur ein Betrag von € 2.628,- - angesetzt).


          Das  Pauschale  ist  bei  der  Einkommensteuererklärung (Arbeitnehmerver-
          anlagung)   zu   beantragen.   Von   der Gemeinde    ist    wie    für    alle
          anderen    ausgezahlten nichtselbständigen      Bezüge      ein      Lohnzettel
          der Finanzverwaltung zu übermitteln.

          Diese VO gilt nur für Gemeindemandatare, nicht aber für Mandatare des Lan-
          des und des Bundes!

          Fazit:


          Werbungskostenpauschalierung:         15% der Bemessungsgrundlage;
           mindestens € 438,--/jährlich, höchstens € 2.628,--/jährlich; kann nicht zu
            negativen   Einkünften   führen;  steht   anstelle   des allgemeinen   Wer-
           bungskostenpauschale   (=   €   132,--); weitere  Werbungskosten  können
           nicht  geltend  gemacht werden,   außer   Pflichtbeiträge   zu gesetzlichen
           oder Beiträge zu freiwilligen Mitgliedschaften zu Interessensvertretungen,
              Pflichtbeiträge    zur    KV/PV, Pendlerpauschale, rückgezahlte Bezüge






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