Page 140 - Orga- Handbuch10.11.2019
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Grundsätze für Vertretungsunterricht
- Beschluss der Lehrerkonferenz vom 19.01.2010 gemäß § 57 Absatz 2 Nummer 2 HmbSG -
• Vertretungsbedarf entsteht u.a., wenn Lehrkräfte
- erkrankt sind oder einen nicht aufschiebbaren Arzttermin wahrnehmen
- an Fortbildungsveranstaltungen während der Unterrichtszeit teilnehmen
- an Klassenreisen, Ausflügen und Unternehmungen mitwirken.
In allen Fällen gilt, dass Unterricht nicht entfallen kann.
• Die Lehrkräfte verpflichten sich, die Schulleitung bei kurzfristiger Erkrankung oder anderwei-
tig begründeter Verhinderung rechtzeitig zu informieren. Unsere Abmachung hierzu: Bis
7.00 Uhr nutzen alle den Anrufbeantworter oder haben einen roten Abwesenheitszettel vorge-
legt.
• Bei Erkrankungen, die absehbar nicht länger andauern als vier Wochen, ist die Schule
verpflichtet, im Rahmen der vorgegebenen Möglichkeiten den Vertretungsunterricht mit eige-
nen Ressourcen (Vertretungsreserve, Aufhebung von Doppelbesetzungen, Vertretungsunter-
richt gemäß Lehrerarbeitszeitmodell, Anordnung von Mehrarbeit) zu organisieren.
• Der Schule stehen Ressourcen für langfristige Vertretungen im Budget „Vertretungs- und
Organisationsmittel“ (VOrM) zur Verfügung. Das Budget VOrM bietet folgende Möglichkei-
ten:
- Befristete Einstellung von Lehrkräften (Lehraufträge)
- befristete Aufstockung der Arbeitszeit von teilzeitbeschäftigten Lehrkräften.
• Vertretungsunterricht soll in seiner Qualität und Zielsetzung dem regulären Fachunterricht
entsprechen, muss sich aber nicht auf den aktuellen Stoff des zu vertretenden Fachunter-
richts beziehen. Bei absehbarem Vertretungsunterricht erfolgt eine Absprache zwischen der
Fachlehrkraft und der Vertretungslehrkraft. Der Vertretungsunterricht kann im Ausnahmefall in
einem anderen Fach erteilt werden.
• Für ein breiteres Angebot an Vertretungsstunden kann nicht ausgeschlossen werden, dass
pro Lehrkraft eine „Springstunde“ im Stundenplan eingeplant wird (Vertretungsreserve). –
Allgemein gilt, dass Lehrkräfte
- während der Springstunde
- vor dem Regelunterricht gemäß Stundenplan oder
- im Anschluss an den Regelunterricht gemäß Stundenplan
für Vertretungen zur Verfügung stehen. Absehbare Vertretungsstunden werden rechtzeitig
angekündigt.
• Bei Vertretungsbedarf werden die im Stundenplan ausgewiesenen Stunden der Vertretungs-
reserve herangezogen. Außerdem werden Doppelbesetzungen und Teilungsstunden auf-
gehoben.
• Sprachförderstunden sollten möglichst nicht für Vertretung genutzt werden.