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Schuljahr 2018/2019: Fortbildungsplanung - SCHILF
                                    - Zur Vorlage in der Lehrerkonferenz am 20.06.2018 -


               Grundlage
               Die im  Lehrerarbeitszeitmodell  vorgesehenen  „Allgemeine  Verpflichtungen für jede  Lehrkraft“
               sehen einen Fortbildungsumfang von 30 Stunden pro Schuljahr vor.
               Kolleginnen und Kollegen nehmen an Fortbildungsveranstaltungen teil,

                   •  die für das gesamte Kollegium im Rahmen der Weiterentwicklung der Schule geplant
                      sind („Schwerpunktthemen der Schulentwicklung“) - sowie an Veranstaltungen

                   •  die  für  sie  vor  dem  Hintergrund  der  zu  erteilenden  Unterrichtsfächer  und  der  didakti-
                      schen und methodischen Vorgaben durch die aktuellen Bildungspläne von besonderer
                      Bedeutung sind.
                   •  Die Zustimmung der Schulleitung zur Teilnahme einer Lehrkraft an einer Fortbildungs-
                      veranstaltung muss bei der Anmeldung vorliegen! (Für die gewünschte Fortbildung bitte
                      einen Ausdruck ins Körbchen legen oder mailen.)



               Portfolio
               Die Schulleitung führt eine Liste der besuchten Veranstaltungen. Die Liste wird fortlaufend ak-
               tualisiert. Anfang Dezember und zu den Frühjahrsferien erhalten die Lehrkräfte eine Rückmel-
               dung, damit sie ihre Unterlagen mit den der Schulleitung vorliegenden Daten abgleichen kön-
               nen. „Guthaben“ werden in das folgende Schuljahr übertragen.
               Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen ist Gegenstand der Beurteilungsgespräche und
               der turnusmäßig zu erstellenden Beurteilungen.

               Teilnahme an Fachkonferenzen
               Die Lehrkräfte sind verpflichtet, jährlich an vier Fachkonferenzen teilzunehmen. Kolleginnen und
               Kollegen, die an mehr als vier Fachkonferenzen teilnehmen, können die Teilnahme umwandeln
               lassen in Fortbildungszeiten.
               Besonderheit

               Die  Fachleitungen  und  die  Förderkoordinatorin/Sprachlernkoordinatorin  können  in  Absprache
               mit der Schulleitung schulinterne Fortbildungen anbieten. Auch von der Schulleitung und  Kolle-
               gInnen  werden n.B. Fortbildungsangebote  „Von KollegInnen  für KollegInnen“  zu bestimmten
               Themen gemacht. Die Förderkoordinatorin/Sprachlernkoordinatorin, die Fachleitungen und die
               Schulleitung haben im Blick, ob unterrichtsbezogene Fortbildungsbedarfe im weitesten Sinne
               bestehen.





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