Page 66 - Orga- Handbuch10.11.2019
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Schuljahr 2018/2019: Fortbildungsplanung - SCHILF
- Zur Vorlage in der Lehrerkonferenz am 20.06.2018 -
Grundlage
Die im Lehrerarbeitszeitmodell vorgesehenen „Allgemeine Verpflichtungen für jede Lehrkraft“
sehen einen Fortbildungsumfang von 30 Stunden pro Schuljahr vor.
Kolleginnen und Kollegen nehmen an Fortbildungsveranstaltungen teil,
• die für das gesamte Kollegium im Rahmen der Weiterentwicklung der Schule geplant
sind („Schwerpunktthemen der Schulentwicklung“) - sowie an Veranstaltungen
• die für sie vor dem Hintergrund der zu erteilenden Unterrichtsfächer und der didakti-
schen und methodischen Vorgaben durch die aktuellen Bildungspläne von besonderer
Bedeutung sind.
• Die Zustimmung der Schulleitung zur Teilnahme einer Lehrkraft an einer Fortbildungs-
veranstaltung muss bei der Anmeldung vorliegen! (Für die gewünschte Fortbildung bitte
einen Ausdruck ins Körbchen legen oder mailen.)
Portfolio
Die Schulleitung führt eine Liste der besuchten Veranstaltungen. Die Liste wird fortlaufend ak-
tualisiert. Anfang Dezember und zu den Frühjahrsferien erhalten die Lehrkräfte eine Rückmel-
dung, damit sie ihre Unterlagen mit den der Schulleitung vorliegenden Daten abgleichen kön-
nen. „Guthaben“ werden in das folgende Schuljahr übertragen.
Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen ist Gegenstand der Beurteilungsgespräche und
der turnusmäßig zu erstellenden Beurteilungen.
Teilnahme an Fachkonferenzen
Die Lehrkräfte sind verpflichtet, jährlich an vier Fachkonferenzen teilzunehmen. Kolleginnen und
Kollegen, die an mehr als vier Fachkonferenzen teilnehmen, können die Teilnahme umwandeln
lassen in Fortbildungszeiten.
Besonderheit
Die Fachleitungen und die Förderkoordinatorin/Sprachlernkoordinatorin können in Absprache
mit der Schulleitung schulinterne Fortbildungen anbieten. Auch von der Schulleitung und Kolle-
gInnen werden n.B. Fortbildungsangebote „Von KollegInnen für KollegInnen“ zu bestimmten
Themen gemacht. Die Förderkoordinatorin/Sprachlernkoordinatorin, die Fachleitungen und die
Schulleitung haben im Blick, ob unterrichtsbezogene Fortbildungsbedarfe im weitesten Sinne
bestehen.
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