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5 Arbeits- und Betriebsordnung
➢ Auf den gesamten Salinenparkplatz besteht Parkverbot für alle Mitarbeiter.
Die Fahrzeuge können am Kirchberger Bahnhof, entlang der
Reichenbachstraße oder am Thermenparkplatz kostenlos abgestellt werden.
➢ Jeder Mitarbeiter der nicht in Theorg terminiert ist, ist verpflichtet sein
Stundenprotokoll im Büro täglich auszufüllen.
➢ Jeder Mitarbeiter muss gemäß den Anweisungen handeln. Auf sparsamen
Umgang mit Betriebseigentum, sowie mit Wasser, Strom und Energie ist zu
achten.
➢ Jeder Mitarbeiter muss während der Arbeit eine weiße Hose tragen. Wenn
möglich, sollte das Arbeitstrikot von Fuchs getragen werden.
➢ Bei Arbeitsunfähigkeit ist der Angestellte verpflichtet frühestmöglich, d.h.
vor Arbeitsbeginn, seinen Vorgesetzten bzw. die Rezeption zu informieren.
Zudem ist ab dem 1. Kalendertag eine Krankmeldung vom Arzt zu bringen.
Endet eine Krankmeldung an einem Freitag bzw. am Wochenende ist der
Vorgesetzte noch am selbigen Tag zu informieren, ob die Arbeit am
kommenden Montag wieder aufgenommen werden kann.
➢ Urlaubswünsche sind bis spätestens 8 Wochen im Voraus anzukündigen.
Urlaubsanträge sind mit dem Vorgesetzten und der Rezeption abzuklären.
Desweiteren muss für die Zeit des Urlaubs eine Vertretung gesucht bzw. den
Patienten rechtzeitig Bescheid gegeben werden.
➢ Die Einnahme von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln ist am
Arbeitsplatz untersagt.
➢ Betriebszugehörige haben die Möglichkeit die MTT kostenlos zu nutzen.
6 Arbeitszeiten/Stundenprotokoll/Urlaube/ Überstunden
➢ Die Öffnungszeiten des Fuchs – Zentrum für Gesundheit und Prävention sind
wie folgt:
Mo. – Do. 08:00 – 20:00 Uhr
Fr. 08:00 – 18:00 Uhr
Sa. 07:00 – 13:00 Uhr
➢ Mittagspause von 13:00 – 14:00 Uhr
➢ Die Arbeitszeiten eines jeden Mitarbeiters sind individuell in den
Öffnungszeiten gestaltet. Somit hat jeder Mitarbeiter einen eigenen
Dienstplan.
➢ Die Arbeitszeit wird durch Theorg erfasst. Alle nicht in Theorg geführten
Mitarbeiter führen einen handschriftlichen Stundenzettel, der im Backoffice
aushängt. Die Stundenabrechnungen erfolgen monatlich.
➢ Alle Therapeuten mit 30 Wochenstunden und mehr haben mind. 2mal
Dienst bis die Praxis schließt.
➢ Alle Therapeuten mit weniger als 30 Wochenstunden haben mind. Einmal
Dienst bis die Praxis schließt.
➢ 450,- Euro – Kräfte sind von dieser Regelung ausgenommen.