Page 10 - Immobilien Fachbegriffe
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Begriffe, aus dem Immobilienbereich
Besitzer
Hier ist es eine Person, welche die tatsächliche Sachherrschaft und den Zugriff auf eine Immobilie hat, jedoch (noch) nicht im Grundbuch eingetragen ist.
Der Erwerber schliesst den Notarvertrag, bezahlt den Kaufpreis und übernimmt zum Besitzübergang die Immobilie. Jetzt ist er Besitzer (er ist bisher nur mit der Vormerkung im Grundbuch eingetragen). Grundbucheintragungen dauern einige Zeit (z. Z. mehrere Monate). Erst wenn der Grundbucheintrag vollzogen ist, wird aus dem Besitzer der Eigentümer (mit dem Eintrag ins Grundbuch)
Besitzübergang, Besitzübergabe
Der Zeitpunkt, an dem der Käufer einer Immobilie diese in Besitz nimmt, und wirtschaftlich über die erworbene Immobilie verfügt.
Gewöhnlich nach Bezahlung der Kaufsumme. Er ist jedoch noch nicht Eigentümer.
Bestandsverzeichnis, BV
Bezeichnet das Verzeichnis im Grundbuch,
in dem das/die Grundstück/e beschrieben ist/sind, um das/die es geht. Abteilung des Grundbuchs.
Bestimmungen
Bestimmung: Anordnung, Vorschrift, Verfügung, Regelung Quelle: Duden
Betriebskosten
die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Quelle: Wikipedia
bewegliche Sachen
Gegenstände, die nicht fest mit dem Vertragsgegenstand (Haus, oder Wohnung) verbunden sind, wie z. B. die Einbauküche, Schränke, Werkzeuge, etc.
Bewilligung, bewilligen
(besonders offiziell, amtlich auf Antrag) gewähren, genehmigen, zugestehen, zubilligen. Quelle: Duden
Bezugsfertigkeit
Unter Bezugsfertigkeit versteht man den bautechnischen Zustand des Gebäudes, der ein Bewohnen der Wohnräume ermöglicht. Dieser Zeitpunkt hat nichts mit dem tatsächlichen Bezugszeitpunkt der Wohnung zu tun.
WC, Waschbecken, Dusche/Badewanne muss montiert sein und funktionieren.
Herbert Herrmann HHImmobilien, haeuser-spezialist.com, Leinfelder Straße 8, 70771 LE-Echterdingen, 0711 72 89 13020.10.2015 -9-

