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Sprachen
Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen
für das Sprachenlernen
In unseren Kursen unterscheiden wir in Anlehnung an den Europäischen Referenzrahmen sechs Niveaustufen (Kompetenzstufen),
die jeweils 100 bis 120 Stunden umfassen.
Was Sie erreichen können:
A1 Am Ende dieser Stufe können Sie vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden.
Sie können sich und andere vorstellen, Fragen zur Person stellen und Fragen hierzu beantworten. Sie können sich auf
einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartner*innen langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen.
Am Ende dieser Stufe können Sie Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke/Wörter verstehen, wenn es z. B. um einfache
A2 Informationen über Person, Familie, Einkaufen oder Arbeit geht. Sie können sich in einfachen, routinemäßigen
Situationen verständigen und mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und
alltägliche Dinge beschreiben.
Am Ende dieser Stufe können Sie die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn
B1 es um vertraute Bereiche wie Arbeit, Schule und Freizeit geht. Sie können die meisten alltäglichen Situationen
sprachlich bewältigen und sich zusammenhängend zu vertrauten Themen, z. B. Familie, Hobbys und Beruf, äußern. Sie
können über Erfahrungen und Ereignisse berichten und Meinungen und Ansichten begründen.
Einstufung, Integr. B2 Am Ende dieser Stufe können Sie längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation in der Standardsprache sowie
den meisten Nachrichtensendungen folgen. Sie können sich im privaten und beruflichen Bereich so spontan und
fließend verständigen, dass ein normales Gespräch und Diskussionen mit Muttersprachlern möglich sind. Darüber
hinaus können Sie klare detaillierte Texte über eine Vielzahl von Themen schreiben, Aufsätze verfassen sowie
persönliche und formelle Briefe schreiben.
Am Ende dieser Stufe können Sie längeren Reden und Gesprächen mit komplizierten Zusammenhängen folgen, lange
und komplexe Sach- und literarische Texte, Fachartikel und lange technische Anleitungen verstehen, auch wenn sie
C1 nicht in Beziehung zu Ihrem Spezialgebiet stehen. Sie können sich fast mühelos spontan und fließend ausdrücken, die
Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben und in der Ausbildung angemessen und präzise anwenden. Sie
können sich schriftlich klar und präzise ausdrücken, Texte über komplexe Sachverhalte verfassen und den für den Leser
angemessenen Stil wählen.
Am Ende dieser Stufe können Sie gesprochene und schriftliche Sprache problemlos verstehen. Sie können sich an allen
C2 Gesprächen und Diskussionen mühelos beteiligen und sind auch mit umgangssprachlichen und idiomatischen
Ausdrucksweisen sehr vertraut. Sie können die Sprache in allen privaten und beruflichen Situationen in anspruchsvollen
Zusammenhängen schriftlich wie mündlich angemessen und präzise anwenden.
Integrationskurse
Die Volkshochschule bietet interessierten Mitbürger*innen mit Migrationshintergrund Deutschkurse an. Die Inhalte orientieren sich
an den Anforderungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und dem Europäischen Referenzrahmen. Die
Kurse finden in der Regel montags bis freitags, 08:30 bis 13:00 Uhr, statt. Möglich sind die Prüfungen Start Deutsch (Niveau A2),
Zertifikat Deutsch (Niveau B1) und Deutsch B2 sowie der seit dem 01.07.2009 gültige Deutschtest für Zuwanderer (DTZ).
Teilnehmende, die Anspruch auf einen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geförderten Sprachkurs (Integrationskurs)
haben, sind bei uns herzlich willkommen. Wir sind ein vom BAMF anerkannter Bildungsträger und alle eingesetzten Lehrkräfte sind
zugelassen.
Integrationskurse umfassen 600 bis 900 Unterrichtsstunden (UStd.), in Ausnahmefällen bis max. 1.200 UStd., die in Modulen à
100 UStd. belegt werden können. Hinzu kommt ein Orientierungskurs von 100 UStd., in dem Wissenswertes über Geschichte,
Kultur, Werte und Rechtsordnung in Deutschland vermittelt wird.
Kostenbeitrag à 100 UStd.:
440,00 € (Selbstzahler, ohne Zulassung durch das BAMF/bei Anmeldung nach dem 01.01.2021)
220,00 € (Teilkostenerstattung auf Antrag bei Anmeldung nach dem 01.01.2021) bzw. 0,00 € (Vollkostenerstattung auf Antrag)
Die Anträge auf Zulassung und Kostenerstattung sind an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu richten.
Wir helfen Ihnen dabei gern!
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