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Folgende Grundregeln gelten ausnahmslos für alle dem politischen Betrieb
zugehörigen oder mitwirkenden Personen:
- 1 -
Das neue Grundgesetz wird so erstellt, dass es dauerhaft gültigen Bestand hat
und nicht mehr je nach politischer Wetterlage veränderbar ist.
Notstandssituationen gelten als einzige Ausnahme. Es regelt nur die zukünftig
unumstößlichen Prinzipien unserer Gesellschaft und unseres Landes.
- 2 -
Jede politisch tätige Person, sowie auch alle indirekt dazugehörenden Personen,
werden vor Amtseintritt oder Auftragsübernahme in der Politik schriftlich
darauf vereidigt, die persönliche Verantwortung für alle eigenen
Entscheidungen, Handlungen, Mitwirkungen und Auswirkungen als
Grundvoraussetzung für politische Tätigkeiten oder Auftragsannahmen für oder
von der Politik, haftbar zu übernehmen. Darin inbegriffen ist ebenso die
Tätigkeit der Lobbyisten, Sachverständigen und Beistände für die Regierung.
- 3 -
Alle gesetzlichen Vorgaben gelten grundsätzlich für alle Bundesländer
einheitlich. Ausnahmen bilden lediglich begründete Sonderregelungen. Die
offizielle Sprache unseres Landes ist Deutsch.
- 4 -
Parteien als Stimmen- Wahl- oder Regierungsmöglichkeit, zählen nicht mehr
im politischen Regierungsapparat. Das jetzige Parteiensystem wird durch
zukünftige, jeweilige Fachbereichs-Abgeordnete mit 5 Personen pro Fachgebiet
(zur demokratischen Abstimmungsmöglichkeit) ersetzt.
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