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Folgende Grundregeln gelten ausnahmslos für alle dem politischen Betrieb
    zugehörigen oder mitwirkenden Personen:



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    Das neue Grundgesetz wird so erstellt, dass es dauerhaft gültigen Bestand hat
    und  nicht  mehr  je  nach  politischer  Wetterlage  veränderbar  ist.

    Notstandssituationen gelten als einzige Ausnahme. Es regelt nur die zukünftig
    unumstößlichen Prinzipien unserer Gesellschaft und unseres Landes.

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    Jede politisch tätige Person, sowie auch alle indirekt dazugehörenden Personen,
    werden  vor  Amtseintritt  oder  Auftragsübernahme  in  der  Politik  schriftlich

    darauf  vereidigt,  die  persönliche  Verantwortung  für  alle  eigenen
    Entscheidungen,  Handlungen,      Mitwirkungen     und  Auswirkungen       als
    Grundvoraussetzung für politische Tätigkeiten oder Auftragsannahmen für oder

    von  der  Politik,  haftbar  zu  übernehmen.  Darin  inbegriffen  ist  ebenso  die
    Tätigkeit der Lobbyisten, Sachverständigen und Beistände für die Regierung.

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    Alle  gesetzlichen  Vorgaben  gelten  grundsätzlich  für  alle  Bundesländer
    einheitlich.  Ausnahmen  bilden  lediglich  begründete  Sonderregelungen.  Die
    offizielle Sprache unseres Landes ist Deutsch.







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    Parteien als Stimmen- Wahl-    oder Regierungsmöglichkeit, zählen nicht mehr

    im  politischen  Regierungsapparat.  Das  jetzige  Parteiensystem  wird  durch
    zukünftige, jeweilige Fachbereichs-Abgeordnete mit 5 Personen pro Fachgebiet
    (zur demokratischen Abstimmungsmöglichkeit) ersetzt.



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