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Jeder Fachbereichs-Abgeordnete steht dem jeweiligen Fachbereichs-Minister
vor. Oberster Entscheidungsträger ist der Präsident der Bundesrepublik
Deutschland. Sowohl die Posten der jeweiligen Fachbereichs-Abgeordneten,
wie auch deren vorstehende Minister/innen, dürfen nur durch nachgewiesene,
beruflich qualifizierte und darin zuvor demokratisch gewählte Fachkräfte
ausgefüllt werden. Die längste Amtszeit beträgt 2 Wahlperioden (4 Jahre).
Danach kehren die politisch tätigen Personen wieder in ihren vorherigen Beruf
zurück.
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Die Ämter des bisherigen Bundespräsidenten, sowie des bisherigen
Bundeskanzlers, werden in dem Amt des zukünftigen Präsidenten der
Bundesrepublik Deutschland vereint. Die längste Amtszeit beträgt 3
Wahlperioden (6 Jahre).
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Der Verdienst aller Regierungsmitglieder richtet sich zukünftig am oberen
Drittel der jeweiligen branchentypischen Verdienste aus. Zusatzverdienste,
Diäten oder sonstige Zusatzsachleistungen, werden abgeschafft und verboten.
Wer volksnah regieren will, muss auch volksnah leben können.
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Die Bundesrepublik Deutschland wird angesichts der vielen religiösen
Interessen ausnahmslos zu einem laiziistischen Staat erklärt, mit strikter
Trennung von Religion und Staat in allen öffentlichen Bereichen.
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Vier Grundsäulen bilden unser neues, laizistisches Deutschland: Freiheit,
Gleichheit, Demokratie und Gerechtigkeit.
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