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BERGWELT
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             LANGLAUF-GNIGGE




             1. Der Langläufer/die Langläuferin nimmt          führen die Laufenden die Stöcke eng am Kör-
             Rücksicht auf die anderen Loipenbenutzer,         per.
             2. Sie oder er beachten  Markierungen  und        7. Jeder Langläufer hat Geschwindigkeit und
             Hinweisschilder und laufen in der vorgegebe-      Verhalten seinem Können, den Geländever-
             nen Richtung und in der für die jeweilige Loipe   hältnissen, der Verkehrsdichte und der Sicht-
             vorgeschriebenen Lauftechnik (Klassisch oder      weite anzupassen und darauf zu achten, dass
             Skating).                                         der Sicherheitsabstand zum vorderen Läufer
             3. Beim Langlauf  gilt das Rechts“fahr“-Ge-       genügend gross gewählt ist. Im Notfall müs-
             bot. Auf  Doppel-  und  Mehrfachspuren  läuft     sen Langläuferinnen und Langläufer die Not-
             man rechts, wenn man mit einer Gruppe un-         sturztechnik anwenden.
             terwegs ist, laufen alle hintereinander in der    8. Wer stehen bleibt, tritt aus der Loipe. Dies
             rechten Spur. (Das Rechtslauf-Gebot gilt auch     gilt auch nach dem Sturz. Man muss die Loipe
             für Skating-Pisten.)                              so schnell wie möglich freimachen.
             4. Überholen darf man im Langlaufen rechts        9. Bei Unfällen ist jeder Langläufer zur Hil-
             oder links.                                       feleistung verpflichtet.
             5. Bei Gegenverkehr weicht jeder nach rechts      10. Jeder Langläufer, ob Zeuge oder Beteilig-
             aus.  Der oder die  abfahrende  Langläufer/in     ter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Fal-
             hat Vorfahrt.                                     le eines Unfalles seine Personalien angeben.
             6. Beim Überholvorgang wie bei Begegnungen














































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