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Allgemeine                         2.4.1. Beratung und Reservation: Wir machen   Rechnungstotals:
         Reisebedingungen                   Sie darauf aufmerksam, dass Ihr Reisebüro für
         GSW Touristik AG                   die Beratung, Reservation und Buchung in-  Hochsee- und Flusskreuzfahrten
                                            dividueller Reisen neben den im Prospekt er-  bis 120 Tage vor Abreise   5%
                                            wähnten Preisen und Gebühren zusätzliche   119 – 90 Tage vor Abreise   15%
         1. Vertragsgegenstand              Kostenanteile für die Reservation und Buchung   89 – 60 Tage vor Abreise   30%
         Diese Vertragsbedingungen regeln die Rechts-  erheben kann.            59 – 30 Tage vor Abreise   40%
         beziehungen zwischen Ihnen (nachfolgend                                29 – 15 Tage vor Abreise   60%
         auch: „Reisender“) und der GSW Touristik AG   3. Änderung der Buchung oder Annullierung   14 – 08 Tage vor Abreise   80%
         (nachfolgend: „Reiseveranstalter“ oder „wir“   der Reise durch den Reisenden  07 – 00 Tage vor Abreise
         bzw. „uns“) und gelten für alle vom Reisever-  3.1. Änderung der Buchung:  bzw. bei Nichterscheinen   100%
         anstalter unter eigenem Namen angebotenen   Bei Benennung eines Ersatzreisenden, Ände-
         Pauschalreisen. Bei vermittelten Leistungen   rungen der Reisedaten innerhalb des zeitlichen   Flugreisen
         Dritter (wie Pauschalreisen anderer Carunter-  Geltungsbereiches des Reiseprogramms oder   bis 120 Tage vor Abreise   5%
         nehmer oder Reiseveranstalter) oder Einzelleis-  Umbuchung auf eine andere Reise des Reiseve-  119 – 90 Tage vor Abreise   15%
         tungen (wie Flugscheinen, Billetten, Mietwa-  ranstalters bis spätestens 31 Tage vor Abreise   89 – 60 Tage vor Abreise   30%
         gen, Hotelunterkünften usw.) schliessen Sie den   bei Car- und Bahnreisen respektive 61 Tage vor   59 – 30 Tage vor Abreise   40%
         Vertrag direkt mit diesen anderen Unternehmen   Abreise bei Hochsee- und Flusskreuzfahrten so-  29 – 15 Tage vor Abreise   60%
         ab und wir sind nicht Ihre Vertragspartei.  wie Flugreisen erheben wir folgende Bearbei-  14 – 08 Tage vor Abreise   80%
                                            tungsgebühren:                      07 – 00 Tage vor Abreise
         2. Vertragsabschluss, Mitreisende, Bezah-  a) CHF 30.– pro Person, höchstens CHF 120.–      bzw. bei Nichterscheinen:   100%
         lung, Preise                            pro Auftrag bei Car- und Bahnreisen;
         2.1. Ihre (schriftliche, telefonische oder per-  b) CHF 60.– pro Person, höchstens CHF 120.–    Abweichende Annullationskosten sind bei den
         sönliche) Anmeldung ist für Sie verbindlich. Der       pro  Auftrag  bei  Hochsee-  und  Flusskreuz     jeweiligen  Ausschreibungen  aufgeführt.  Das
         Reisevertrag zwischen Ihnen und uns kommt        fahrten sowie Flugreisen.  Recht, rechtzeitig einen Ersatzreisenden gemäss
         mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Anmel-                            Bundesgesetz über Pauschalreisen zu stellen, ist
         dung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Meldet   Alle Reisen: Änderungen von Zimmerbuchun-  von dieser Regelung nicht betroffen; vorbehal-
         der Anmeldende weitere Reiseteilnehmer an,   gen oder  Nebenleistungen  (z.B.  fakultative   ten bleiben die Bearbeitungsgebühren.
         so haftet er für die Bezahlung ihrer Reiseprei-  Ausflüge) sind bis 15 Tage vor Abreise gratis.
         se persönlich. Soweit er alsbevollmächtigter   Änderungen von Carsitzplätzen und Einsteige-  3.3. Massgebend zur Berechnung der Bearbei-
         Stellvertreter gehandelt hat, steht er für deren   orten sind bis 14 Tage vor Abreise gratis. Da-  tungsgebühren und Annullationskosten ist das
         Vertragspflichten (insbesondere die Bezahlung   nach wird eine Gebühr von CHF 30.– pro Auf-  Eintreffen Ihrer schriftlichen Mitteilung bei uns
         des Reisepreises) wie für seine eigenen Ver-  trag erhoben.            oder der Buchungsstelle; beim Eintreffen an
         pflichtungen ein. Für Reisearrangements von                            Wochenenden oder Feiertagen ist der nächst-
         anderen Reiseveranstaltern und von Flugbil-  Bei Änderungen nach den oben genannten   folgende Arbeitstag massgebend.
         letten, welche Ihnen vom Reiseveranstalter le-  Fristen (31 bzw. 61 Tage vor Abreise) werden
         diglich vermittelt werden, gelten deren eigene   Bearbeitungsgebühren zuzüglich effektiv anfal-  4. Versicherungen
         Vertrags- und Reisebedingungen.    lende Spesen berechnet. Datums- und Reise-  Wir empfehlen Ihnen, sich um einen angemes-
                                            zieländerungen nach Ablauf der oben genann-  senen Versicherungsschutz zu kümmern, d.h.,
         2.2. Unsere Leistungen ergeben sich aus der   ten Fristen (31 bzw. 61 Tage vor Abreise) gelten   Ihre private Versicherung vor der Buchung dies-
         Leistungsbeschreibung  im  Prospekt  oder der   als Annullation gemäss Ziffer 3.2. Beachten Sie,   bezüglich genau zu prüfen. Sofern sie über keine
         Reiseausschreibung.  Sonderwünsche  sind nur   dass Bearbeitungsgebühren in der Regel nicht   Reiseversicherung verfügen, empfehlen wir Ih-
         dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der   durch eine allfällige Annullationskostenversi-  nen, sich für weitere Informationen an Ihr Reise-
         Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos be-  cherung gedeckt werden.  büro zu wenden.
         stätigt worden sind. Die Leistungen beginnen,
         wenn in der Reiseausschreibung nicht anders   3.2. Annullationen:      5. Einreiseformalitäten (Pass, Visa, Impfungen)
         vermerkt, bei Schiffsreisen, Bahn- und Carreisen   Diese  bedürfen  in jedem Fall der  schriftlichen   Schweizer Bürger ersehen die Informationen
         ab Abfahrtsort, bei Flugreisen ab Flughafen in   Form. Annullieren Sie Ihre Reise vor Reise-  über die für ihre Reise notwendigen Pass- und
         der Schweiz.                       beginn, erheben wir pro Person eine Bear-  Visumserfordernisse sowie allfällige gesund-
                                            beitungsgebühr von CHF 30.– bei Car- und   heitspolizeiliche Bestimmungen, die sie bei der
         2.3. Über die Annahme Ihrer Reise werden Sie   Bahnreisen bzw. CHF 60.– bei Hochsee- und   Einreise in das gewählte Ferienland berück-
         schriftlich oder per E-Mail durch Zustellung ei-  Flusskreuzfahrten sowie Flugreisen, maximal   sichtigen müssen, aus unserem Katalog oder
         ner Reisebestätigung oder einer Rechnung in-  CHF 120.– pro Auftrag. Beachten Sie, dass Be-  der Reisebestätigung. Bürger anderer Staaten
         formiert.                          arbeitungsgebühren in der Regel nicht durch   geben bitte ihre Nationalität bei der Buchung
                                            eine allfällige Annullationskostenversicherung   bekannt, damit die Buchungsstelle sie über
         2.4. Preise: Unsere Preise verstehen sich (wo nicht   gedeckt werden. Allfällige Auftragspauschalen   die entsprechenden Vorschriften informieren
         speziell erwähnt) pro Person in Schweizer Fran-  oder Versicherungsprämien werden nicht zu-  kann. Die Reiseteilnehmer sind für das Einhalten
         ken bei Unterkunft im Doppelzimmer. Die Preise   rückerstattet. Je nach Datum Ihrer Annullation   dieser Vorschriften, die Beschaffung und das
         können unserer Ausschreibung entnommen wer-  erheben wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr   Mitführen  der  notwendigen  Reisedokumente
         den. Preisänderungen siehe Ziffer 9.2. und 9.4.    folgende Annullationskosten in Prozenten des   (Pass, Identitätskarte, Impfzeugnis usw.) selber

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