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verantwortlich. Bitte überprüfen Sie die Reise-  schiffungsgebühren, Hafentaxen usw.); oder  genen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen
         unterlagen vor Ihrer Abreise auf ihre Vollstän-  c) Wechselkursänderungen.  wollen. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach
         digkeit und Richtigkeit. Wird Ihnen die Einreise                       Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen
         infolge nicht korrekter oder nicht vorhandener   Erhöhen sich die Kosten aus einem dieser Grün-  Sie der Preis-, Programm- oder Leistungsände-
         Dokumente verweigert, gehen die Rückreise-  de gegenüber dem Stand am Tag des  rung zu. Die 5-Tage-Frist ist eingehalten, wenn
         kosten zu Ihren Lasten (Ziffer 11.).  Vertragsschlusses, so wird diese Erhöhung an   Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der Schweizeri-
                                            Sie weitergegeben. Der Reisepreis erhöht sich  schen Post übergeben.
         6. Trinkgelder                     entsprechend um denjenigen Betrag, um den
         Trinkgelder für Reiseleiter sind in unseren Prei-  sich die Kosten pro Person bzw. pro Sitzplatz  9. Reiseabsage durch den Reiseveranstalter
         sen nicht inbegriffen. Das Trinkgeld ist eine   gegenüber dem Stand am Tag des Vertrags-  9.1. Gruppengrösse:
         freiwillige, persönliche Anerkennung für gute   schlusses erhöhen. Preiserhöhungen werden bis  Für unsere Gruppenreisen gilt eine Mindestteil-
         Dienstleistungen. Ausnahmen sind in der Pro-  spätestens 22 Tage vor Reisebeginn vorgenom-  nehmerzahl. Wir behalten uns das Recht vor,
         spektausschreibung signalisiert. Trinkgelder/  men und mitgeteilt. Sofern die Preiserhöhung  bei Nichterreichen dieser festgelegten Teilneh-
         Sicherheitstaxen sind bei Kreuzfahrten obliga-  mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die   merzahl die Reise spätestens 22 Tage (bei Rei-
         torisch und werden automatisch auf Ihr Bord-  unter Ziffer 8.4. genannten Rechte zu.  sen über 7 Tage) resp. 15 Tage (bei Reisen bis 7
         konto belastet.                                                        Tage) vor Reisebeginn zu annullieren.
                                            8.3. Programmänderungen, Änderungen im
         7. Flüge                           Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor  9.2. Zwingende Gründe: Sollten zwingende
         Alle Flugreisen werden in der Touristenklas-  Reisebeginn: Wir behalten uns auch in Ihrem In-  Gründe wie höhere Gewalt, Naturkatastro-
         se durchgeführt. Aufpreise für andere Klassen   teresse das Recht vor, das Reiseprogramm  phen, Unruhen, Streiks, staatliche Massnah-
         gemäss Ausschreibung. Wir und die beigezo-  oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B.   men, Epidemien usw. die sichere Durchführung
         genen Fluggesellschaften behalten uns das   Unterkunft, Transportart, Transportmittel,  der Reise erheblich erschweren oder verhin-
         Recht zu Flugplanänderungen, Einsatz anderer   Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern,   dern, orientieren wir Sie über die Reiseabsage
         Flugzeugtypen  und den  Beizug  anderer  Flug-  wenn höhere Gewalt oder ein Ereignis, das  so rasch als möglich.
         gesellschaften ausdrücklich vor. Die Änderung   trotz aller gebotener Sorgfalt nicht vorherseh-
         des Flugzeugtyps oder der Fluggesellschaft   oder abwendbar ist, es erfordern. Wir sind  9.3. Ersatzreise: In beiden Fällen sind wir be-
         stellt keine Programmänderung dar. Sämtliche   bemüht,  Ihnen gleichwertige  Ersatzleistungen   müht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise an-
         Flughafen-  und  Sicherheitstaxen  sind  in  den   anzubieten. Kann bei Schiffsreisen die im  zubieten. Eine Teilnahme an einer vorgeschla-
         Pauschalpreisen inbegriffen. Ausnahmen sind   Programm vorgesehene Route infolge Hoch-   genen Ersatzreise ist nicht obligatorisch und
         im Prospekt vermerkt. Vorbehalten bleiben die   oder Niederwasserständen, Schleusendefekt  erfolgt auf freiwilliger Basis. Nehmen Sie an der
         Einführung neuer oder die Erhöhung bestehen-  oder Fahrverbot nicht befahren werden, sind   Ersatzreise  nicht teil, wird  ihnen der bezahlte
         der Abgaben (beispielsweise Treibstoffpreiser-  wir um ein Alternativprogramm besorgt, wobei  Reisepreis zurückerstattet. Weitergehende For-
         höhung). Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie   Unterkunft und Verpflegung in der Regel an   derungen sind ausgeschlossen.
         für die allfällige Rückbestätigung des Rückflu-  Bord des Schiffes oder im Hotel erfolgen.
         ges verantwortlich. Die notwendigen Angaben   Diesbezügliche Entscheide können kurzfristig   10. Programmänderungen, Ausfall von
         entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Ver-  vom Kapitän getroffen werden und dienen Ihrer  Leistungen
         säumte Rückbestätigungen können zum Ver-  Sicherheit.Wir orientieren Sie so rasch als mög-  Während der Reise steht dem Reisenden ein
         lust des Transportanspruches führen, allfällige   lich über Änderungen und deren Auswirkungen  Kündigungsrecht nur zu, wenn ein erheblicher
         Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.  auf den Preis.                      Teil der vereinbarten Leistungen nicht erbracht
                                                                                wird und wenn entweder keine angemessene
         8. Programm- und Preisänderungen   8.4. Ihre Rechte:                   Ersatzleistung innerhalb einer von Ihnen gesetz-
         8.1. Änderungen vor Vertragsabschluss: Wir   Wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis   ten angemessenen Frist geboten werden kann
         behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Pro-  erhöht, Programmänderungen oder  oder Sie aus wichtigen Gründen die Ersatzleis-
         spektangaben, Leistungsbeschreibungen und   Änderungen im Transportbereich vorgenommen   tung ablehnen.
         Preise in den Prospekten und auf den Preislisten   werden: Führt die Programmänderung oder
         vor Ihrer Buchung zu ändern. In diesem Fall ori-  die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen   11. Reiseabbruch durch den Reisenden
         entiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsab-  zu einer erheblichen Änderung eines  Wenn Sie die Reise abbrechen, kann Ihnen
         schluss über diese Änderungen.     wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die   der Reisepreis nicht zurückerstattet werden;
                                            Preiserhöhung mehr als 10 %, so haben sie  allfällige Mehrkosten (z.B. Rücktransport) ge-
         8.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss:   folgende Rechte:        hen zu Ihren Lasten. Müssen Sie die Reise aus
         In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der                             zwingenden Gründen (Krankheit, Unfall usw.)
         vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiser-  a) Sie können die Vertragsänderung    abbrechen, so hilft Ihnen unser Reiseleiter bei
         höhungen können sich aus folgenden Gründen      an nehmen;             der Organisation Ihrer Rückreise. Nur bei Rei-
         ergeben:                           b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt    seabbruch aus zwingenden Gründen vergüten
         a) der nachträglichen Erhöhung der       unserer Mitteilung vom Vertrag zurücktreten.    wir Ihnen diejenigen Leistungen, die uns nicht
             Beförderungs  kosten (einschliesslich der         Zu diesem Zeitpunkt bereits bezahlte Reise-   belastet werden (unter Abzug einer angemes-
             Treibstoffzuschläge);               kosten werden unverzüglich rückerstattet;  senen Bearbeitungsgebühr).
         b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen    c) oder Sie können uns innert 5 Tagen nach
              Abgaben oder Gebühren (wie z.B. Flugha-        Erhalt unserer Mitteilung schriftlich informie-   12. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben
             fentaxen, Landegebühren, Ein- und Aus-      ren, dass Sie an einer von uns vorgeschla-  12.1. Beanstandungen: Entspricht die Reise

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