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Auktionsbedingungen

       1. Allgemeines
       Die Ponyforum GmbH ist Veranstalter der Reitponyhengstauktion in Münster/Handorf. Die Reitponyhengste
       werden unter der Leitung des Auktionators verkauft. Der Verkäufer erkennt mit der Zulassung des Fohlens die
       Auktionsbedingungen an.
       2. Versteigerung
       Die Auktion findet im Wege einer öffentlichen Versteigerung statt, die durch einen öffentlich bestellten und
       vereidigten Auktionator verantwortlich geleitet wird. Die zur Versteigerung kommenden Hengste werden an
       der Hand, im Freilaufen und Freispringen vorgestellt. Diese Vorstellung ist Grundlage der Körentscheidung der
       Körkommission. Es kommen gekörte und nicht gekörte Hengste zur Versteigerung. Das Ausbieten der Hengste
       erfolgt
       - für gekörte Hengste mit einem Mindestgebot von 4.000,00 EUR
       - für nicht gekörte Hengste mit einem Mindestgebot von 2.000,00 EUR
       Es werden nur Mehrgebote von mindestens 200,00 EUR angenommen.
       Falls Zweifel über die Gültigkeit des Zuschlages entstehen, die sofort geltend zu machen sind, kann das An-
       gebot wieder aufgenommen und fortgesetzt werden. Die Anmeldung von Zweifeln über die Gültigkeit des
       Zuschlages ist auch dann zulässig, wenn der Kaufzettel bereits unterschrieben ist, muss jedoch spätestens bis
       zum endgültigen Zuschlag des letzten Hengstes der Auktion erfolgen. Zweifel über die Gültigkeit des Zuschla-
       ges können nur Bieter des betreffenden Hengstes, der Auktionator oder der Veranstalter anmelden. Über die
       Zweifel entscheidet eine Kommission, bestehend aus dem Geschäftsführer des Veranstalters, einem Mitglied
       der Auswahlkommission und dem Auktionator. Die Entscheidung über die Aufhebung des Zuschlages bedarf
       der Einstimmigkeit. Falls der Käufer den Kaufzettel nicht unterschreibt oder während der Auktion zu erkennen
       gibt, dass er den Hengst nicht abnimmt, kann der Hengst nach Ermessen des Auktionators nochmals versteigert
       werden. Der erste Käufer haftet dem Verkäufer des Hengstes für einen etwaigen Mindererlös.
       3. Abrechnung und Bezahlung
       3.1. Der Verkauf erfolgt zum Zuschlagspreis. Im Zuschlagspreis ist die zu erhebende Umsatzsteuer des Ver-
       käufers bereits enthalten. Die Ponyforum GmbH erhebt für ihre Vermittlung eine Vermittlungsgebühr von 6,5%
       vom Zuschlagspreis.
       3.2. Der Abrechnungsbetrag errechnet sich wie folgt:
       1. Rechnungsposition: Zuschlagpreis
       2. Rechnungsposition: 6,5% Vermittlungsgebühr
       + 19% Umsatzsteuer (ausschließlich von der zu zahlenden Vermittlungsgebühr)
       3. Rechnungsposition: 1,6 % Versicherung
       = Gesamtgebühr (2. u. Rechnungspos.)
       Zuschlagpreis + Gesamtgebühr = Abrechnungsbetrag
       Beispiel
       Zuschlagpreis                     10.000,00 EUR
       6,5 % Käuferprovision                650,00 EUR
       19 % MwSt. nur auf die Prov.         123,50 EUR
       1,6 % Versicherungsprämie a.d. Kaufpreis  160,65 EUR
       Zu zahlender Endbetrag            10.934,15 EUR
       3.3 Die Bezahlung ist sofort nach Zuschlag fällig. Bei der im Auktionsbüro eingerichteten Kasse ist
       der Abrechnungsbetrag (Zuschlagpreis und die Gesamtgebühr) in bar oder durch bankbestätigten
       Scheck zu bezahlen.
       3.4. Der Veranstalter ist bei der Abwicklung behilflich und berechtigt, die Kaufpreiszahlung für den Verkäufer
       in Empfang zu nehmen. Der Verkäufer erteilt dem Veranstalter insoweit Inkassovollmacht.

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