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Auktionsbedingungen

       6.7. Außerhalb der vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale haften der Veranstalter und der Aussteller nicht. In-
       soweit werden die Hengste verkauft wie besichtigt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Insbesondere
       wird keine Haftung übernommen für den Gesundheitszustand der Fohlen. Der Veranstalter und der Aussteller
       haften nicht für die Richtigkeit der Befunderhebungen und Bewertungen aus diesen Befunderhebungen durch
       die selbständigen Tierärzte.
       6.8. Von der Haftungsbeschränkung sind ausgenommen Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Ver-
       letzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat
       und die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
       Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen.
       7. Abnahme und Gefahrenübergang
       Mit dem Zuschlag geht die Gefahr auf den Käufer über, auch wenn das Pferd zunächst noch
       im Gewahrsam des Veranstalters oder des Verkäufers verbleibt. Die ersteigerten Pferde müssen
       spätestens am Tag nach der Auktion abgenommen sein. Von diesem Zeitpunkt an stehen sie auf
       Kosten des Käufers im Pferdezentrum Münster/Handorf.
       Kein Pferd darf vom Platz entfernt werden, bevor nicht die Bezahlung abschließend geregelt ist.
       Versteigerte Pferde werden grundsätzlich nur gegen Barzahlung oder Zahlung per bankbestätig-
       tem Scheck an den Käufer herausgegeben. Wird ein Pferd gegen Rechnung gekauft und stimmt
       der Verkäufer einer Herausgabe des Pferdes an den Käufer nicht zu, nimmt der Verkäufer spä-
       testens am Tag nach der Auktion das verkaufte Pferd auf Kosten und Risiko des Käufers in seinen
       Stall zurück bis zum Eingang des Kaufpreises bei der Ponyforum GmbH. Diese unterrichtet sodann
       umgehend den Verkäufer vom Eingang des Geldes. Der Abtrieb kann nur nach Abmeldung beim
       Abrechnungsbüro erfolgen.

       8. Lebendtier-Versicherung
       Ab Kauf hat der Käufer für die im Rahmen der Auktion verkauften Hengste Versicherungsschutz
       durch die Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G., Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. Für
       1,35 % der Versicherungssumme zzgl. 19% Versicherungssteuer erstreckt sich der Versicherungs-
       schutz auf den Zeitraum von acht Wochen nach dem Kauf mit folgenden Leistungen: 80 % Entschä-
       digung bei Tod oder Nottötung, oder dauernde Unbrauchbarkeit zum Reiten des Hengstes durch
       Krankheit oder Unfall. Die Versicherungssumme entspricht dem Verkaufspreis (max. 100.000,-).
       Mitversichert ist der Transport zum ersten Käuferstall innerhalb Westeuropas. Die Versicherungs-
       prämie in Höhe von 1,6  % des Zuschlagpreises wird  zusammen mit  dem  Zuschlagpreis fällig
       (siehe Punkt 3). Eine Anschlußversicherung kann auf eigene Kosten im Veranstaltungsbüro oder
       innerhalb von acht Wochen nach Kaufdatum bei Jörg Zeidler, 0173/5688857 beantragt werden.
       Eine erneute röntgenologische Untersuchung ist nicht notwendig, die Wartezeiten entfallen. Ver-
       tragsgrundlage sind die AVB TLÜ 01/2008 der VTV.

       9. Änderungen, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
       Der Auktionator und der Veranstalter behalten sich Änderungen des Ablaufs der Veranstaltung
       vor. Für die Auktion gilt deutsches Recht in Form der Spezialnormen dieser Auktionsbedingungen.
       Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rockenhausen. Sollten einzelne Regelungen oder Teile dersel-
       ben unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht
       berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung soll eine Regelung treten, die dem wirtschaftlichen
       Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.




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