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Kantonales Laboratorium Bern Informationen
für Trinkwasserversorgungen
Abteilung Trink- und Badewasserkontrolle
Muesmattstrasse 19
3000 Bern 9
Telefon 031 633 11 14
info.wasser.kl@gef.be.ch
www.be.ch/kl
Mikrobiologische Anforderungen an Trinkwasser
gemäss Hygieneverordnung vom 23. November 2005 (Stand 25. Mai 2009), Anhang 2, Liste B
SR-Nummer 817.024.1, Internet: http://www.admin.ch/ch/d/sr/8/817.024.1.de.pdf
Der Toleranzwert bezeichnet die Anzahl von Mikroorganismen, die erfahrungsgemäss nicht überschritten werden darf, wenn die Rohstoffe sorgfältig ausge-
wählt werden, die Gute Herstellungspraxis eingehalten und das Produkt sachgerecht aufbewahrt wird. Wird ein Toleranzwert überschritten, so gilt das Trink-
wasser als im Werte vermindert oder - beim Nachweis von Fäkalbakterien - als verunreinigt.
Parameter Toleranzwert , KBE Mögliche Ursachen bei Toleranzwertüberschreitung
an der Quelle 100 pro ml Ungenügende Bodenfiltration.
im Verteilnetz 300 pro ml Stagnation, erhöhte Temperatur, ungeeignete Materialien.
Aerobe, mesophile Keime unmittelbar nach
Desinfektion 20 pro ml Ungenügende Desinfektionswirkung.
abgefüllt in keine Anforderung
Behältnisse
Escherichia coli (E. coli) nn pro 100 ml Kontamination mit Fäkalien von Menschen oder Tieren (Warmblütern).
Kontamination mit Fäkalien von Menschen oder Tieren. Enterokokken sind
Enterokokken nn pro 100 ml resistenter und weisen bei Abwesenheit von E. coli auf eine weiter zurücklie-
gende Verunreinigung hin.
Pseudomonas aeruginosa nn pro 100 ml Hinweis auf Hygienemängel bei der Abfüllung und Reinigung der Gefässe.
(nur für Wasser in Behältnissen)
KBE = koloniebildende Einheiten, nn = nicht nachweisbar
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