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Kantonales Laboratorium Bern   Informationen
                                für Trinkwasserversorgungen
 Abteilung Trink- und Badewasserkontrolle

 Muesmattstrasse 19
 3000 Bern 9
 Telefon 031 633 11 14
 info.wasser.kl@gef.be.ch
 www.be.ch/kl
 Mikrobiologische Anforderungen an Trinkwasser

 gemäss Hygieneverordnung vom 23. November 2005 (Stand 25. Mai 2009), Anhang 2, Liste B
 SR-Nummer 817.024.1,   Internet: http://www.admin.ch/ch/d/sr/8/817.024.1.de.pdf
 Der Toleranzwert bezeichnet die Anzahl von Mikroorganismen, die erfahrungsgemäss nicht überschritten werden darf, wenn die Rohstoffe sorgfältig ausge-
 wählt werden, die Gute Herstellungspraxis eingehalten und das Produkt sachgerecht aufbewahrt wird. Wird ein Toleranzwert überschritten, so gilt das Trink-
 wasser als im Werte vermindert oder - beim Nachweis von Fäkalbakterien - als verunreinigt.


 Parameter   Toleranzwert , KBE   Mögliche Ursachen bei Toleranzwertüberschreitung
 an der Quelle   100 pro ml   Ungenügende Bodenfiltration.

 im Verteilnetz   300 pro ml   Stagnation, erhöhte Temperatur, ungeeignete Materialien.
 Aerobe, mesophile Keime  unmittelbar nach
 Desinfektion   20 pro ml   Ungenügende Desinfektionswirkung.

 abgefüllt in   keine Anforderung
 Behältnisse

 Escherichia coli (E. coli)   nn pro 100 ml   Kontamination mit Fäkalien von Menschen oder Tieren (Warmblütern).

 Kontamination mit Fäkalien von Menschen oder Tieren. Enterokokken sind
 Enterokokken   nn pro 100 ml   resistenter und weisen bei Abwesenheit von E. coli auf eine weiter zurücklie-
 gende Verunreinigung hin.

 Pseudomonas aeruginosa   nn pro 100 ml   Hinweis auf Hygienemängel bei der Abfüllung und Reinigung der Gefässe.
 (nur für Wasser in Behältnissen)

 KBE = koloniebildende Einheiten,     nn = nicht nachweisbar



 Version: Januar 2010              Dieses Dokument umfasst eine Seite
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