Page 103 - DiVin022017
P. 103
Zwei namhafte Schirmherren
Die OIV (Organisation In- ternationale de la Vigne et du Vin) ist eine zwischenstaatli- che Organisation mit wissen- schaftlicher und technischer Ausrichtung und anerkannter
Zuständigkeit im Bereich Rebe, Wein, Getränke auf Weinbasis, Tafeltrauben, Ro- sinen und andere Rebener- zeugnisse. Anhand ihrer Emp- fehlungen, internationalen Normen und Richtlinien fördert sie die Harmonisierung und den Austausch von Informati- onen und auf wissenschaftlich fundierter Grundlage beru- henden Kenntnissen mit dem Ziel, die Produktivität, Pro- duktsicherheit und -qualität sowie die Produktions- und Vermarktungsbedingungen weinbaulicher Erzeugnisse zu verbessern.
Die OIV stellt sicher, dass Wettbewerbe auf der ganzen Welt nach den internationalen
Normen der Verkostung durchgeführt werden. Dabei legt sie vier Kriterien an: Aus- sehen, Geruch, Geschmack und Gesamt-Harmonie.
Standard für internationale Weinwettbewerbe OIV
Der gegenwärtige Standard für internationale Weinwett- bewerbe (Oeno 2/94) wurde im Juli 2009 von der 74. Gene- ralversammlung der OIV ver-
abschiedet. Er ersetzt die 1975 verabschiedeten Regeln für internationale Weinwettbe-
werbe.
Diese bedeutende, von der
Expertengruppe „Weinwettbe- werbe“ des OIV in Zusammen- arbeit mit dem Internationalen Önologenverband durchge- führte Arbeit ermöglichte die Erstellung eines Standards, der Bedingungen für die Durchführung internationa- ler Wettbewerbe festlegt und anhand gerechter Verfahren den Vergleich der Ergebnisse ermöglicht.
In der Europäischen Uni- on unterliegt die Vergabe von Auszeichnungen bei Wett- bewerben den „Vorschriften, die von der Kommission, den Mitgliedstaaten oder vom In- ternationalen Amt für Rebe und Wein anerkannt bzw. aufgestellt wurden“ (Richtli- nie 3201/90 vom 16. Oktober 1990, Artikel 15 (3)).
Die Genehmigung interna- tionaler Wettbewerbe durch das OIV ist daher durch die- sen Standard geregelt. Der Generaldirektor des OIV ist zur Vorgabe und Durchführung aller notwendigen Maßnah- men befugt. Ihm obliegt zu- dem die Prüfung der Anträge von Wettbewerben, die unter der Schirmherrschaft des OIV statt nden sollen.
Zur Überwachung dieser Normen wird von der OIV ein of zieller Beobachter zur Ver- kostung gesandt, der jeden Schritt dokumentiert, auf- zeichnet und bewertet. Bei Verstößen gegen diese Norm ist der Delegierte berechtigt, die Verkostung abzubrechen, bzw. aufgrund des dann fol- genden Berichtes wird dem Veranstalter bei groben Ver- stößen im nächsten Jahr die Patronage nicht mehr verlie- hen.
Die UIOE (Union Internatio- nale des OEnologues) vereint unter ihrem Dach eine Viel- zahl nationaler Berufsverbän- de rund um den Weinbau und die Weinbereitung. Der hoch- geschätzte Verband ist damit das Sprachrohr der wichtigs- ten Weinberufsverbände auf der ganzen Welt. Ihre Aufga- be sieht die UIOE darin, so- wohl die berufsständischen als auch die wirtschaftspoli- tischen Interessen der Önolo- gen und der verwandten Beru- fe zu fördern und zu schützen.
103