Page 90 - Dokumentation: IPA
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Wie erklärst du das EPD in einfachen Worten? Für Gesundheitsfachpersonen
Peter Steiner
Das EPD ist für mich, gibt ein Konzept vor wie sogenannte Gemeinschaften von Leistungserbringern, wo es heute eigentlich de facto schon gibt. ZB Ärztegemeinschaft einer Region, die schliessen sich gerne zusammen und vertreten sich dann im Notfalldienst und sind organisiert. Und diese können jetzt eine Gemeinschaft im Sinn vom EPD gründen, es kann auch eine Region sein, ein Kanton, ein grosses Spital oder eine Ärzteorganisation. Im Rahmen von dieser Gemeinschaft kann man eine zentral verfügbare Ablage von patientenbezogenen Dokumenten au auen. Das bedeutet alles was innerhalb dieser Gemeinschaft an Dokumente erzeugt wird, zu einem Patienten der mitmacht. Das wird quasi an einem Ort registriert, also wie ein Verzeichnis wo liegen die Dokumente? Und über dieses Verzeichnis kann jeder wo dieser Region/Gemeinschaft angehört, kann alles Dokumente zu diesem Patienten auch wieder beziehen oder aufrufen. Darüber legt man noch eine Berechtigungs- steuerung, das bedeutet nicht jeder kann alles anschauen, sondern letzten Endes im Rahmen vom Datenschutz das was der Patient sagt das darf man sehen oder nur diese bestimmte Person. Das ist eigentlich das EPD, es ist eine Sammlung schlussendlich von Dokumenten zu diesen Patienten wo mitmachen wo innerhalb dieser Gemeinschaft produziert werden und wo eine gewisse Relevanz haben. Das heisst der Anspruch im EPD ist eigentlich auch das man nicht jede Notiz aus einem Be- handlungsprozess muss ablegen, sondern einfach diese Dinge die im späteren Verlauf noch relevant sein können (Befunde, Untersuchungen, Berichte von Operationen etc.). So ergibt sich zu einem Patienten wo da teilnimmt, Möglichkeit sein Gesundheitszustand zu überblicken für jemanden der den Patienten zB noch nicht kennt. Auch der Patient selber hat Zugri auf diese Dokumente und kann diese zB im Notfall, wenn er im Ausland ist zeigen und verfügbar machen. Und in diesem Sinn ist es etwas sehr Praktisches im Sinne der medizinischen Versorgung und natürlich hat es positive Nebene ekte im Sinn von wenn man das Resultat von einer Untersuchung verfügbar hat, muss man die nicht noch einmal machen.
Michael Ziegler
Der Patient kann seine wichtigen Dokumente ablegen irgendwo in der Schweiz, spielt keine Rolle wo. Und alle wo berechtigt sind können zugreifen. Das heisst man hat ein geteiltes Dossier.
Marcel Theiler
Sogenannte GFP wissen was sie erstellen an Dokumente und wissen auch was sie brauchen an Dokumenten. Von dem her kann man ziemlich genau darauf eingehen, dass man sagt behandlungsrelevante Akten werden dem Patienten zur Verfügung gestellt.
Raphael Frangi
Es ist der neue Weg wie er Daten austauscht mit dem Patienten, aber genauso wichtig mit seinen Kollegen. Sprich, wenn er Überweisungen machen muss zu anderen Fachärzten, dann ist das der Weg wie er sicher Überweisungen machen kann. Wo er den Patienten in der Kommunikation auch einbeziehen muss, der Patient bleibt in der Verantwortung und für den Daten-, Befund-, Anamneseaustausch. Eine Austauschplattform klingt ein wenig einfach, aber wenn man es einfach sagen will ist es sicher das. Eine Austauschplattform zwischen Spezialärzten, zwischen Hausärzten und zwischen dem Patienten.
Was passiert mit den Gesundheitseinrichtungen die sich nicht dem EPD anschliessen?
Peter Steiner
Nichts Schlimmes. Erst mal ist es so: die ö entlichen müssen sich anschliessen und die ambulanten müssen das nicht. Das gilt nicht nur für Ärzte, sondern auch für Physiotherapeuten oder Hebammen oder andere ambulante Leistungserbringer. Wenn sie sich nicht anschliessen haben sie keinen Zugang zu diesen Dokumenten. Das ist nicht für jeden gleich schlimm und ich denke es gibt Betriebe, die auch auf diese Informationen nicht zwingend angewiesen sind. ZB ein Physiotherapeut, wo einen Patienten zugewiesen überkommt, der bekommt von dem Arzt der diese Verordnung macht, ein Zuweisungsschreiben wo drin steht was der Patient hat und ob er relevante Diagnosen hat. So dass der Physiotherapeut diese Informationen hat und möglicherweise gar nicht viel mehr Zusatznutzen hätte, wenn er das EPD hätte. Das kann man aber nicht in jedem Fall so sagen, es kann mal ein Fall eintreten wo das sehr wichtig wäre. Das wäre nun eine rechtliche Frage. Was passiert, wenn ein ambulanter Leistungserbringer nicht mitmacht und eine Information nicht hat, die er eigentlich hätte, weil es im Dossier stehen würde. Und wenn er auf Grund dieser fehlenden Information nachher einen Fehler macht, ist er nun haftp ichtig oder nicht? Ich glaube im Moment wäre es wahrscheinlich so, dass man sagen würde: Er ist nicht verp ichtet mitzumachen, also kann man ihn auch nicht belangen. Kurz: Ich glaube es ist nicht für jeden Stakeholder wichtig mitzumachen.
Michael Ziegler
Also als erstes einfach nichts. Es passiert nichts. Wenn jetzt das EPD von der Bevölkerung stark genutzt wird, dann müssen die Gesundheitseinrichtungen auch mitma- chen. Der Hebel ist der Bürger, der Patient der das benutzen will. Und wenn viele Patienten das nutzen und zum Arzt gehen und sagen: Ich will das. Und der Arzt sagt: Ich mach da nicht mit. Dann sagen die neuen Patienten irgendwann: Dann komme ich eben nicht mehr zu dem Arzt.
Wenn das aber nicht passiert, dass alle Patienten das wollen, sondern nur wenige Patienten das wollen, weil zu viele Hürden hat. Dann passiert ein-fach schlicht nichts.
Auf die stationären und ambulanten hat es fast kein Ein uss. Es ist einfach nur ein Gesetz. Es gibt Gesetze seit 7/8 Jahren, dass ein Spital von jeder Rechnung, dass sie der Versicherung schicken, eine Kopie an den Patienten schicken sollten. Das mach praktisch niemand. Es wird wahrscheinlich ein Gesetz, dass zwischen all den ande- ren Gesetzen untergeht. Man könnte theoretisch ein Spital von der Spitalliste nehmen, das wird jedoch ein Kanton nicht machen. Zuerst würde man eine Nachfrist von 3-5 Jahren geben. Also passiert eigentlich egal ob 2020 oder 2025, denke ich nicht viel. Ausser die Bevölkerung stürzt sich auf das EPD, dann gibt es Druck.
88 | Laura Semeraro

