Page 5 - Persönliche Schutzausrüstung
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feuerwehr







           1. Definition










            Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) wird am Körper


                             des Feuerwehrangehörigen getragen und


                                                   dient seinem Schutz



                                           und / oder seiner Sicherung.











            Das Tragen der Schutzausrüstung ist gesetzlich geregelt.













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