Page 17 - Grundausbildung - Rechtliche Grundlagen
P. 17

feuerwehr




           Feuerwehrsatzung Stadt Weimar









                  Die Feuerwehr der Stadt Weimar wird durch den Leiter des

                   Amtes für Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst


                   geleitet.


                  Die Feuerwehr Weimar besteht aus der Berufsfeuerwehr und
                   sieben Freiwilligen Feuerwehren.


                  Die einzelnen Freiwilligen Feuerwehren werden durch


                   Wehrführer, die einen Stellvertreter haben, geleitet.


                  Teilnahme an Einsätzen erst ab dem 18. Lebensjahr


















                                                                                       18.03.2021
                                                                                                                                       17
   12   13   14   15   16   17   18   19   20   21   22