feuerwehr
Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich
…Gewährleistung vorbeugender und abwehrender Maßnahmen
1. gegen Brandgefahren (Brandschutz)
2. Gegen andere Gefahren (Allgemeine Hilfe)
3. Gegen Gefahren größeren Umfangs (Katastrophenschutz)
18.03.2021
3