Page 6 - Grundausbildung - Rechtliche Grundlagen
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feuerwehr
Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz
Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und
in der Allgemeinen Hilfe
5.die Selbsthilfe der Bevölkerung zu fördern,
6.die Landkreise bei der Brandschutzerziehung in ihrem
Wirkungsbereich zu unterstützen,
7.sonstige, zur wirksamen Verhütung und Bekämpfung von Gefahren
notwendige Maßnahmen zu treffen, insbesondere Übungen
durchzuführen.
18.03.2021
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