Page 9 - Grundausbildung - Rechtliche Grundlagen
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feuerwehr
§10 ThürBKG Aufstellung der Feuerwehr
Freiwillige Feuerwehr
(3) In Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr ist eine Freiwillige
Feuerwehr aufzustellen
Für besondere Aufgaben können hauptamtliche Bedienstete
eingestellt werden.
(5) Die Feuerwehren verwenden die genormte oder die von
dem für den Brand- und Katastrophenschutz zuständigen
Ministerium oder einer von diesem bestimmten Stelle
zugelassene oder anerkannte Ausrüstung
18.03.2021
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