Page 11 - Grundausbildung - Rechtliche Grundlagen
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feuerwehr
§17 ThürBKG Aufstellung der Feuerwehr
Werkfeuerwehr
ist keine öffentliche Feuerwehr
Ein Betrieb, mit erhöhter Brand - und Explosionsgefahr oder
anderen besonderen Gefahren, kann verpflichtet werden eine
Werksfeuerwehr aufzustellen und diese zu unterhalten.
Sie kann aus haupt- und/oder nebenberuflichen Angehörigen
bestehen
18.03.2021
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