Page 4 - Grundausbildung - Rechtliche Grundlagen
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            Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz




           § 2 Aufgabenträger




                 1. die Gemeinden für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe,




                 2. die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und

                       die überörtliche Allgemeine Hilfe,




                 3. das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes und der


                       Allgemeinen Hilfe und





                 4. die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land für den

                       Katastrophenschutz.









                                                                                       18.03.2021
                                                                                                                                         4
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