Page 4 - Grundausbildung - Rechtliche Grundlagen
P. 4
feuerwehr
Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz
§ 2 Aufgabenträger
1. die Gemeinden für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe,
2. die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und
die überörtliche Allgemeine Hilfe,
3. das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes und der
Allgemeinen Hilfe und
4. die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land für den
Katastrophenschutz.
18.03.2021
4