Page 68 - RUWA Prozesshandbuch
P. 68
Asbest wird gemäss den gängigen Vorschriften rückgebaut, zwischengelagert und mit der
notwendigen Vorsicht entsorgt. Während dem gesamten Prozess der Asbestentsorgung ist
darauf zu achten, dass weder Flächen noch Personen mit Asbestfasern kontaminiert werden.
Anfallender Restmüll wird in den dafür vorgesehenen Behältnissen gesammelt und bedarfs-
bezogen der KVA zur Entsorgung zugeführt.
4.4.3 Baustellen
Kann Baustellenabfall offiziell auf der Baustelle in dafür bereitgestellten Behältnissen ent-
sorgt werden, ist diese Entsorgungsform zu nutzen.
Abfälle, welche nicht offiziell auf den Baustellen entsorgt werden können, sind möglichst
schon auf den Baustellen entsprechend zu trennen.
Situationsbezogen werden Baustellenabfälle je nach Art und Menge direkt von der Baustelle
einer entsprechenden Entsorgungsstelle zugeführt.
Ist dies nicht möglich oder macht dies wenig Sinn, so wird entsprechender Abfall in die Werk-
statt zurückgeführt und gemäss denselben Vorgaben wie in Punkt «4.4.2 Entsorgung Werk-
statt» aufgeführt, entsorgt.
Dasselbe Vorgehen gilt für den Rückbau und die Entsorgung von asbesthaltigen Materialien.
4.4.4 Allgemein
Defekte und nicht mehr reparierbare Maschinen und Gerätschaften werden im Regelfall dem
Lieferanten zurückgeführt. Situativ soll die Entsorgung durch den Lieferanten jeweiliger Er-
satzmaschinen erfolgen. Ist dies nicht möglich oder sinnvoll, wird die Maschine je nach Mate-
rial auseinandergenommen und die jeweiligen Materialien als Sonder- oder Restmüll ent-
sorgt.
Die jeweilige Seriennummer sind an die Administration, zwecks Nachführung des Inventars,
zu melden.
Pet- und Glasabfälle werden in den jeweiligen Behältnissen zwischengelagert und bei Bedarf
der Entsorgung zugeführt.
ruwa holzbau 68
Kantonsstrasse 3
7240 Küblis
081 332 11 80
info@ruwa.ch
ruwa.ch

