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Heizungsersatz zwei Jahre im Voraus planen
Herr Schröder, Sie beraten Privatpersonen sowie Immobilienbesitzer zum
Heizungsersatz. Mit der Annahme des neuen Energiegesetzes sollen fossile
Heizungen nach Ende ihrer Lebensdauer durch klimaneutrale Heizungen ersetzt
werden. Was heisst das für Besitzerinnen und Besitzer grösserer Immobilien?
Hardy Schröder: Wird die Immobilie noch mit einer fossilen Heizung beheizt, ist es
wichtig, sich frühzeitig Gedanken über eine neue Heizungsanlage zu machen.
Denn ein Systemwechsel braucht Zeit. Wir rechnen mit bis zu zwei Jahren
Vorlaufzeit. Denn je nachdem braucht es Bewilligungen, bauliche Anpassungen
und natürlich ist auch die Frage der Finanzierung ein Thema.
Gian Cavigelli: Das gleiche gilt auch für KMU und Gewerbeliegenschaften. Denn
das angenommene Energiegesetz betrifft ja auch Nicht-Wohnliegenschaften, also
alle Liegenschaften mit fossilen Heizungen.
Das klingt komplex.
Schröder: Nun ja, das ist es. Deshalb empfehle ich eine neutrale Beratung. Diese
unterstützt die Eigentümerinnen und Eigentümer unabhängig und neutral bei der
Entscheidung für ein neues Heizsystem. Dabei werden alle Aspekte, wie
Warmwasserbezüge, Platzverhältnisse oder die Finanzierung individuell und aufs
Gebäude bezogen genau angeschaut. Ich empfehle zudem immer vorab
abzuklären, wie die kommunale Energieplanung der jeweiligen Gemeinde
mittelfristig aussieht. Denn je nachdem besteht beispielsweise die Planung eines
Wärmeverbundes, dem man sich anschliessen kann oder sogar muss.
Bei einer neutralen Beratung werden alle
« Aspekte wie Warmwasserbezüge, »
Platzverhältnisse und Finanzierung
individuell angeschaut.
Hardy Schröder, Energieberater