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weiter. Im Gegenteil die Fraktionsfremde Angeklagten festgestellt. Er beantragte daher ein
Angeklagte Ejs. Margrit Ackermann erhob gegen etwas gemildertes Strafmass was das „mitenand
den ehrenwerten Bürgermeister noch (ich kann es schnurre“ betrifft, wegen dieser Fehlkonstruktion
kaum aussprechen) den Stinkefinger. im Innern des Kopfes.
Dieses Vergehen löste bei den übrigen Nach diesem Plädoyer wurde die 1. Angeklagte
Sitzungsbesucher lauten Protest hervor, vor allem Ejs. Irma Egli befragt. Diese äusserte, dass sie gar
als sie sahen, dass der ehrenwerte Bürgermeister nichts Böses wollte, schon in der Schule hätte sie
wie ein Häufchen-Elend auf seinem Stuhl immer mit den Händen flaniert.
zusammengesunken war. Sie erstatteten Der Verteidiger dieser Angeklagten Jj. Kurt Riner,
umgehend Anzeig beim hohen Gericht. ein grosser stämmiger Mann, der eher wie ein
Nach dem Paragraphen Ehrverletzung Absatz Pfarrer aussah mit seiner schwarzen Kutte und dem
216/6, 260/7, 123/5 und 344/4 ZGB. schwarzen Hut, hielt nun ein Plädoyer das sich
Das hohe Gericht liess nun von den im Saal gewaschen hatte. Seine Ausführungen waren
anwesenden, Verwandten, Bekannten, Freunden, überzeugend und einleuchtend. Er holte aus seiner
Neugierigen und sonstigen Mitläufern, 6 Mappe einen Heiligenschein hervor und stülpte
Geschworene wählen. Es wurden die folgenden Js. diesen auf den Kopf der Angeklagten Ejs. Irma
und Jj. als Schöffen gewählt: Egli. Er wollte damit den Anwesenden bildlich
1. Ejs. Agnes Wüthrich vorführen, dass seine Mandantin absolut unschuldig
2. Ejs. Uschi Rübli sei. Eine Frau mit einem solchen Heiligenschein ist
3. Jj. Noldi Schuler überhaupt nicht in der Lage zu lügen. Dies waren
4. Ejj. Edy Ruppli seine Schlussworte bevor er sich wieder setzte. Mir
5. Jj. Fredi Ackermann schien als hätte er etwas Schaum vor dem Mund so
6. Jj. Peter Bucher hat er sich ins Zeug gelegt.
Nun rief der Richter die drei Angeklagten nach Der 2. Verteidiger Jj. Andy Riner, ein jüngerer,
vorne. Sofort setzten sich die drei mangels drahtiger, schlanker Mann ebenfalls mit grosser
Stehvermögen und vorübergehenden Nase und langen Haaren erhob sich und erklärte,
Schlotterknien auf die vorbereiteten Stühle. Der dass er an diesem besagten Abend nicht anwesend
Gerichtsdiener mit seiner kräftigen, dunklen gewesen sei, den Tathergang hätte ihm seine
Stimme herrschte die Angeklagten an: „Wer hat Mandantin Js. Marlies Riner wahrheitsgetreu unter
Euch erlaubt sich zu setzen?“ Blitzartig standen Tränen geschildert. Mir fällt auf, dass der 1. und 2.
die drei Frauen wieder auf, hielten sich aber Verteidiger und eine Angeklagte den gleichen
vorsichtshalber an den Stühlen fest, um wegen Namen tragen. Ist das Zufall, oder gar ein
oben genannter Schwächen nicht hinzufallen. Familienkomplott a la Mafia? Jedenfalls plädierte
Der Richter fragte die drei Angeklagten: „ auch der Verteidiger von Js. Marlies Riner auf
Bekennen sie sich schuldig oder nicht schuldig.“ unschuldig.
Die drei Damen flüsterten oder hauchten ein kaum Der 3. Verteidiger Ejj. Louis Warthmann, ein
hörbares „nicht schuldig“. Daraufhin bekamen die untersetzter, behäbiger, jedoch gut beleibter Mann
drei Angeklagten vom Richter die Erlaubnis sich mit weissen Haaren versuchte mit allen Mitteln die
zu setzen. Unschuld seiner Mandantin Ejs Margrit Ackermann
Der Staatsanwalt, ein etwas skurriler älterer darzulegen. Er lobte seine Mandantin und
Mann, mit kleinen listigen Aeuglein und einer argumentierte, dass sie niemals den Stinkefinger
riesengrossen Nase die fast das ganze Gesicht gegenüber jemandem erheben würde, sondern sie
bedeckte, hielt nun sein Eröffnungsplädoyer. Er sich einfach im Haar gekratzt habe. Die Angeklagte
hatte die drei Angeklagten beim städtischen staunte Ihren Verteidiger an, lachte und kicherte
Laboratorium für Gas- und Wasserleitungen dauernd. Glaubte sie wohl selbst nicht so ganz an
untersuchen lassen. Das Gutachten ergab, dass die die Unschuldsbeteuerungen ihres Verteidigers?
Anschlüsse im Kopf bei allen drei Angeklagten in Nach seinem glanzvollen Plädoyer schaute er in die
Ordnung sei. Es wurde weiter festgestellt, dass die Runde, wie wohl seine Ausführungen gewirkt
Kehlköpfe mit dem Halszäpfli verbunden sei, dies haben und setzte sich dann erschöpft auf seinen
bewirke im unteren Teil des Kopfes einige Stuhl.
Verwirrung in Form des „schnurrens“ und Nun meldete sich der Kläger Ejj. René Egli und
ständigem strecken des Zeigefingers gegen eine beantragte die Zeugen zu vernehmen, die alles
Person. Dieser Befund wurde bei allen drei gesehen hätten. Verschiedene Zeugen wurden nun