Page 495 - Aus dem Koran lernen
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MAN MUSS DIE MIT DEN GÖTZENDIENERN
GESCHLOSSENEN VERTRÄGE ERFÜLLEN
Ausgenommen (von der Lossagung) sind jedoch diejenigen der
Götzendiener, mit denen ihr einen Vertrag geschlossen habt, und
die es euch hernach in nichts fehlen ließen und keinem gegen euch
Beistand leisteten. Ihnen gegenüber müßt ihr den Vertrag bis zum
Ablauf der (vereinbarten) Frist halten. Siehe, Allah liebt die
Gottesfürchtigen. (Quran, 9:4)
DIE HALTUNG GEGENÜBER DEN
GÖTZENDIENERN, WENN SIE UM SCHUTZ
NACHSUCHEN
Und wenn einer der Götzendiener bei dir Zuflucht sucht, dann
gewähre ihm Zuflucht, damit er Allahs Wort vernimmt. Dann laß
ihn den Ort erreichen, an dem er, sich sicher fühlt. Dies, weil sie
ein unwissendes Volk sind. (Quran, 9:6)
DIE KEUSCHHEIT MUSS BEHÜTET WERDEN
Und ihre Scham bewahren, (Quran, 23:5)
Sage den gläubigen Männern, dass sie ihre Blicke senken und ihre
Keuschheit wahren sollen. Das ist geziemender für sie. Siehe,
Allah kennt ihr Tun. Und sage den gläubigen Frauen, dass sie ihre
Blicke senken und ihre Keuschheit wahren und ihre Reize nicht zur
Schau stellen sollen, außer was (anständigerweise) sichtbar ist;
und dass sie ihre Tücher über ihren Busen schlagen und ihre Reize
nur ihren Ehegatten zeigen sollen oder ihren Vätern oder den
Vätern ihrer Ehegatten oder ihren Söhnen oder den Söhnen ihrer
Ehegatten oder ihren Brüdern oder den Söhnen ihrer Brüder oder
den Söhnen ihrer Schwestern oder ihren Frauen oder denen, die
sie von Rechts wegen besitzen, oder ihren Dienern, die keinen
Geschlechtstrieb mehr haben, oder Kindern, welche die Blöße der
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