Page 495 - Aus dem Koran lernen
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MAN MUSS DIE MIT DEN GÖTZENDIENERN
           GESCHLOSSENEN VERTRÄGE ERFÜLLEN
           Ausgenommen (von der Lossagung) sind jedoch diejenigen der
           Götzendiener, mit denen ihr einen Vertrag geschlossen habt, und
           die es euch hernach in nichts fehlen ließen und keinem gegen euch
           Beistand leisteten. Ihnen gegenüber müßt ihr den Vertrag bis zum
           Ablauf der (vereinbarten) Frist halten. Siehe, Allah liebt die
           Gottesfürchtigen. (Quran, 9:4)

           DIE HALTUNG GEGENÜBER DEN
           GÖTZENDIENERN, WENN SIE UM SCHUTZ
           NACHSUCHEN
           Und wenn einer der Götzendiener bei dir Zuflucht sucht, dann
           gewähre ihm Zuflucht, damit er Allahs Wort vernimmt. Dann laß
           ihn den Ort erreichen, an dem er, sich sicher fühlt. Dies, weil sie
           ein unwissendes Volk sind. (Quran, 9:6)

           DIE KEUSCHHEIT MUSS BEHÜTET WERDEN
           Und ihre Scham bewahren, (Quran, 23:5)
           Sage den gläubigen Männern, dass sie ihre Blicke senken und ihre
           Keuschheit wahren sollen. Das ist geziemender für sie. Siehe,
           Allah kennt ihr Tun. Und sage den gläubigen Frauen, dass sie ihre
           Blicke senken und ihre Keuschheit wahren und ihre Reize nicht zur
           Schau stellen sollen, außer was (anständigerweise) sichtbar ist;
           und dass sie ihre Tücher über ihren Busen schlagen und ihre Reize
           nur ihren Ehegatten zeigen sollen oder ihren Vätern oder den
           Vätern ihrer Ehegatten oder ihren Söhnen oder den Söhnen ihrer
           Ehegatten oder ihren Brüdern oder den Söhnen ihrer Brüder oder
           den Söhnen ihrer Schwestern oder ihren Frauen oder denen, die
           sie von Rechts wegen besitzen, oder ihren Dienern, die keinen
           Geschlechtstrieb mehr haben, oder Kindern, welche die Blöße der


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