Page 497 - Aus dem Koran lernen
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UNVERHEIRATETE GLÄUBIGE SOLLEN IHRE
           KEUSCHHEIT BEWAHREN
           Doch diejenigen, welche niemand zur Ehe finden, sollen keusch
           leben, bis Allah sie aus Seinem Überfluß reich macht. Und wenn
           welche    von   denen,   die  eure   Rechte   besitzt,eine
           Freilassungsurkunde begehren -schreibt sie ihnen, wenn ihr Gutes
           von ihnen haltet, und gebt ihnen von Allahs Gut, das Er euch
           gewährt. Und zwingt eure Mägde nicht zur Prostitution, wenn
           sie keusch leben wollen, nur um die Güter des irdischen Lebens
           zu vermehren. Doch wenn sie einer zwingt, so wird  Allah,
           nachdem sie gezwungen wurden, vergebend und barmherzig (zu
           ihnen) sein. (Quran, 24:33)

           JENE UNTER DEN VÖLKERN DER SCHRIFT,
           DIE GLAUBEN, KÖNNEN GEHEIRATET
           WERDEN
           Heute sind euch alle guten Dinge erlaubt. Auch die Speise derer,
           denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt, so wie eure
           Speisen ihnen erlaubt sind. Und (erlaubt sind euch zu heiraten)
           tugendhafte Frauen, die gläubig sind, und tugendhafte Frauen
           von denen, welchen die Schrift vor euch gegeben wurde, sofern
           ihr ihnen ihr Brautgeld gegeben habt und tugendhaft mit ihnen
           lebt, ohne Unzucht, und keine Geliebten nehmt. Wer den Glauben
           verleugnet, dessen Werk ist fruchtlos, und im Jenseits ist er einer
           der Verlorenen. (Quran, 5:5)

           MAN SOLL ALLEINSTEHENDEN GLÄUBIGEN
           HELFEN, VERHEIRATET ZU WERDEN
           Und verheiratet die Ledigen unter euch und eure Diener und
           Dienerinnen. Wenn sie arm sind, wird Allah sie aus Seinem Überfluß
           reich machen; denn Allah ist großzügig und wissend. (Quran, 24:32)


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