Page 523 - Aus dem Koran lernen
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Vermächtnisse oder Schulden. Und wenn ein Mann -oder eine Frau
           - keine Eltern oder Kinder zu Erben haben, er aber einen Bruder
           oder eine Schwester hat, so soll jeder von ihnen den sechsten Teil
           empfangen. Sind aber mehr (Geschwister) vor Händen, so sollen
           sie den dritten Teil teilen, nach Abzug aller Vermächtnisse oder
           Schulden und ohne Benachteiligung. (Dies ist) eine Anordnung
           Allahs. Und Allah ist wissend und weise. (Quran, 4:11-12)
           Vorgeschrieben ist euch, wenn einem von euch der Tod naht und
           er Vermögen hinterlässt, für die Eltern und die Verwandten eine
           angemessene letztwillige Verfügung zu treiten; dies ist eine
           Verpflichtung für die Gottesfürchtigen! Doch wer die Verfügung
           ändert, nachdem er davon Kenntnis bekam: die Schuld trifft die,
           welche sie ändern. Siehe, Allah ist hörend und wissend. Wer aber
           vom Erblasser Benachteiligung oder Unrecht befürchtet und
           zwischen ihnen Frieden stiftet, der begeht keine Sünde; siehe,
           Allah ist verzeihend und barmherzig. (Quran, 2:180-182)

           EIN TESTAMENT MUSS BEZEUGT WERDEN
           O ihr, die ihr glaubt! Wenn einem von euch der Tod naht, soll sein
           Testament bezeugt werden von zwei redlichen Leuten unter euch
           oder -so euch das Unglück des Todes auf Reisen trifft -von zwei
           anderen, die nicht von euch sind. Haltet sie nach dem Gebet
           zurück, und, falls ihr Zweifel hegt, sollen sie bei Allah schwören:
           "Wir verbinden mit unserem Zeugnis keinen Handel oder Preis,
           und ginge es um ein Mitglied unserer Sippe, und wir halten von
           dem Zeugnis vor Allah nichts zurück; sonst wären wir wahrlich
           Sünder." Wenn aber bekannt wird, dass beide sich versündigt
           haben, sollen von denen, die sie (in ihrem Erbrecht) geschädigt
           haben, zwei andere an ihre Stelle treten und bei Allah schwören:
           "Wahrlich, unser Zeugnis ist wahrer als ihr Zeugnis. Wir vergehen
           uns nicht, sonst wären wir Ungerechte." (Quran, 5:106-107)


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