Page 521 - Aus dem Koran lernen
P. 521

macht euch Allah die Botschaft klar. Vielleicht denkt ihr nach.
           (Quran, 2:219)


           NIEMAND SOLL DEN QURAN BERÜHREN,
           AUSSER DEN GELÄUTERTEN
           Dass dies gewiß ein ehrwürdiger Quran ist. (Die Urschrift ist)in
           einem wohlverwahrten Buch. Nur die Rei-nen können ihn berühren.
           Eine Offenbarung vom Herrn der Welten! (Quran, 56:77-80)

           DAS ERBRECHT
           Und euch gehört die Hälfte dessen, was eure Gattinnen hinterlassen,
           wenn sie kein Kind haben. Haben sie jedoch ein Kind, so sollt ihr
           den vierten Teil ihres Nachlasses haben, nach  Abzug aller
           Vermächtnisse oder Schulden. Und sie sollen den vierten Teil eueres
           Nachlasses haben, wenn ihr kein Kind habt. Habt ihr jedoch ein
           Kind, so sollen sie den achten Teil eueres Nachlasses haben, nach
           Abzug aller Vermächtnisse oder Schulden. Und wenn ein Mann -
           oder eine Frau- keine Eltern oder Kinder zu Erben haben, er aber
           einen Bruder oder eine Schwester hat, so soll jeder von ihnen den
           sechsten Teil empfangen. Sind aber mehr (Geschwister) vor Händen,
           so sollen sie den dritten Teil teilen, nach Abzug aller Vermächtnisse
           oder Schulden und ohne Benachteiligung. (Dies ist) eine Anordnung
           Allahs. Und Allah ist wissend und weise. (Quran, 4:12)
           Sie werden dich über die Rechtslage befragen. Sprich: "Allah weist
           euch hinsichtlich der (erbberechtigten) Verwandtschaft in
           Seitenlinie (wie folgt) an: Wenn ein Mann kinderlos stirbt, aber
           eine Schwester hat, so soll sie die Hälfte von dem haben, was er
           hinterläßt. Und er soll sie beerben, wenn sie kein Kind hat. Sind
           aber zwei Schwestern da, sollen sie zwei Drittel von seiner
           Hinterlassenschaft haben. Sind aber Brüder und Schwestern da,
           so soll der Mann den Anteil von zwei Frauen haben." Allah macht


                                    ~ 519 ~
   516   517   518   519   520   521   522   523