Page 521 - Aus dem Koran lernen
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macht euch Allah die Botschaft klar. Vielleicht denkt ihr nach.
(Quran, 2:219)
NIEMAND SOLL DEN QURAN BERÜHREN,
AUSSER DEN GELÄUTERTEN
Dass dies gewiß ein ehrwürdiger Quran ist. (Die Urschrift ist)in
einem wohlverwahrten Buch. Nur die Rei-nen können ihn berühren.
Eine Offenbarung vom Herrn der Welten! (Quran, 56:77-80)
DAS ERBRECHT
Und euch gehört die Hälfte dessen, was eure Gattinnen hinterlassen,
wenn sie kein Kind haben. Haben sie jedoch ein Kind, so sollt ihr
den vierten Teil ihres Nachlasses haben, nach Abzug aller
Vermächtnisse oder Schulden. Und sie sollen den vierten Teil eueres
Nachlasses haben, wenn ihr kein Kind habt. Habt ihr jedoch ein
Kind, so sollen sie den achten Teil eueres Nachlasses haben, nach
Abzug aller Vermächtnisse oder Schulden. Und wenn ein Mann -
oder eine Frau- keine Eltern oder Kinder zu Erben haben, er aber
einen Bruder oder eine Schwester hat, so soll jeder von ihnen den
sechsten Teil empfangen. Sind aber mehr (Geschwister) vor Händen,
so sollen sie den dritten Teil teilen, nach Abzug aller Vermächtnisse
oder Schulden und ohne Benachteiligung. (Dies ist) eine Anordnung
Allahs. Und Allah ist wissend und weise. (Quran, 4:12)
Sie werden dich über die Rechtslage befragen. Sprich: "Allah weist
euch hinsichtlich der (erbberechtigten) Verwandtschaft in
Seitenlinie (wie folgt) an: Wenn ein Mann kinderlos stirbt, aber
eine Schwester hat, so soll sie die Hälfte von dem haben, was er
hinterläßt. Und er soll sie beerben, wenn sie kein Kind hat. Sind
aber zwei Schwestern da, sollen sie zwei Drittel von seiner
Hinterlassenschaft haben. Sind aber Brüder und Schwestern da,
so soll der Mann den Anteil von zwei Frauen haben." Allah macht
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