Page 520 - Aus dem Koran lernen
P. 520
ALLAH’S MOSCHEEN MÜSSEN ERHALTEN
UND SAUBERGEHALTEN WERDEN
Betreuen und besuchen sollte die Moscheen Allahs nur, wer an
Allah und den Jüngsten Tag glaubt und das Gebet verrichtet und
die Steuer zahlt und Allah allein fürchtet. Diese mögen zu den
Rechtgeleiteten gehören. (Quran, 9:18)
Und als Wir das Haus zu einem Versammlungsort für die
Menschen und einem Asyl machten und (sprachen:) "Nehmt
Abrahams Stätte zum Ort des Gebets" und Wir Abraham und
Ismael verpflichteten: "Reinigt mein Haus für die es
Umwandelnden und darin Verweilenden und die sich Beugenden
und Niederwerfenden." (Quran, 2:125)
MAN SOLL DIE MOSCHEE NUR GUT
GEKLEIDET BETRETEN
O ihr Kinder Adams! Zieht euch für jede Gebetsstätte schön an
und eßt und trinkt, aber schweift nicht aus. Siehe, Er liebt die
Ausschweifenden nicht. (Quran, 7:31)
MAN SOLL KEINEN WEIN TRINKEN UND
KEIN GLÜCKSPIEL BETREIBEN
O ihr, die ihr glaubt! Siehe, Berauschendes, Glücksspiele,
Opfersteine und Lospfeile sind ein Greuel, Satans Werk. Meidet
sie, auf dass es euch wohlergehe. Der Satan will durch
Berauschendes und Spiel zwischen euch nur Feindschaft und Haß
säen und euch von dem Gedanken an Allah und dem Gebet
abhalten. Wollt ihr deshalb nicht davon ablassen? (Quran, 5:90-91)
Sie werden dich befragen nach dem Wein und dem Glücksspiel.
Sprich: "In beidem liegt großes Übel und Nutzen für die Menschen.
Ihr Übel ist jedoch größer als ihr Nutzen." Und sie werden dich
fragen, was sie spenden sollen. Sprich: "Das Entbehrliche." So
~ 518 ~