Page 522 - Aus dem Koran lernen
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es euch klar, damit ihr nicht irrt; und Allah kennt alle Dinge.
(Quran, 4:176)
EIN ERBE DARF NICHT GEWALTSAM
DURCHGESETZT WERDEN
O ihr, die ihr glaubt! Euch ist nicht erlaubt, Frauen gegen ihren
Willen zu erben. Und behandelt sie nicht schlecht, um einen Teil
von dem, was ihr ihnen gabt, von ihnen zurückzunehmen: es sei
denn, sie hätten sich offenkundig unmoralisches Verhalten zu
Schulden kommen lassen. Verkehrt mit ihnen anständig. Und
wenn sie euch zuwider sind, ist euch vielleicht etwas zuwider, in
das Allah Reichtum gelegt hat. (Quran, 4:19)
DAS GESETZ ÜBER DAS TESTAMENT
Allah schreibt euch hinsichtlich eurer Kinder vor, dem Knaben
zweier Mädchen Anteil zu geben. Sind es aber (nur) Mädchen,
mehr als zwei, sollen sie zwei Drittel des Nachlasses erhalten. Gibt
es nur ein Mädchen, soll es die Halfte haben. Und jeder Elternteil
soll den sechsten Teil des Nachlasses haben, wenn er ein Kind hat.
Hat er jedoch kein Kind, und seine Eltern beerben ihn (vali), soll
seine Mutter den dritten Teil haben. Und falls er Brüder hat, soll
seine Mutter den sechsten Teil erhalten, nach Bezahlung aller
Vermächtnisse oder Schulden. Euere Eltern und eure Kinder, ihr
wisst nicht, wer von beiden euch nützlicher ist. (Dies ist) ein Gebot
von Allah; siehe, Allah ist wissend und weise. Und euch gehört
die Hälfte dessen, was eure Gattinnen hinterlassen, wenn sie kein
Kind haben. Haben sie jedoch ein Kind, so sollt ihr den vierten Teil
ihres Nachlasses haben, nach Abzug aller Vermächtnisse oder
Schulden. Und sie sollen den vierten Teil eueres Nachlasses haben,
wenn ihr kein Kind habt. Habt ihr jedoch ein Kind, so sollen sie den
achten Teil eueres Nachlasses haben, nach Abzug aller
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