Page 517 - Aus dem Koran lernen
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Zeugen für eure Handelsgeschäfte. Und weder dem Schreiber
noch dem Zeugen drohe ein Nachteil. Sonst ist es eine Sünde von
euch. Und fürchtet Allah; denn Allah lehrt euch, und Allah kennt
alle Dinge. (Quran, 2:282)
MAN SOLL DIE FÄLLIGKEIT DER SCHULD
VERLÄNGERN ODER SIE ERLASSEN, WENN
DER SCHULDNER IN SCHWIERIGKEITEN IST
Wenn jemand in (Zahlungs)Schwierigkeiten ist, so übt Nachsicht,
bis es ihm leicht fallt. Erlaßt ihr ihm (die Schuld) aber als Almosen,
so ist es für euch besser, wenn ihr es nur wüßtet. (Quran, 2:280)
MAN SOLL AUS ALLEM EINE LEHRE ZIEHEN
Zur Einsicht und Ermahnung für jeden sich reumütig bekehrenden
Diener. (Quran, 50:8)
MAN SOLL SICH VERGANGENE VÖLKER
ALS WARNUNG DIENEN LASSEN
Und wie viele Geschlechter liessen Wir von ihnen verderben, die
von stärkerer Macht waren als sie. Doch dann durchzogen sie das
Land auf der Suche nach Zuflucht! Darin ist fürwahr eine
Ermahnung für den, der ein waches Herz hat, sein Ohr leiht und
aufmerksam ist. (Quran, 50:36-37)
Wahrlich den S a b ä e r n hätte (schon) ihr Wohnge-biet ein Zeichen
sein sollen: Zwei Gärten, zur Rechten und zur Linken. "Eßt von der
Gabe eueres Herrn und dankt lhm! Ein gu-tes Land und ein
nachsichtiger Herr!" Sie aber wandten sich ab. Da sandten Wir
über sie die Flut des Dammbruchs und verwandelten ihre beiden
Gärten in zwei Gärten mit bitte-ren Früchten und Tamarisken und
ein paar Lotosbäumen. Dies war Unser Lohn für ihren Unglauben.
Und so bestrafen Wir nur die Undankbaren. (Quran, 34:15-17)
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