Page 517 - Aus dem Koran lernen
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Zeugen für eure Handelsgeschäfte. Und weder dem Schreiber
           noch dem Zeugen drohe ein Nachteil. Sonst ist es eine Sünde von
           euch. Und fürchtet Allah; denn Allah lehrt euch, und Allah kennt
           alle Dinge. (Quran, 2:282)

           MAN SOLL DIE FÄLLIGKEIT DER SCHULD
           VERLÄNGERN ODER SIE ERLASSEN, WENN
           DER SCHULDNER IN SCHWIERIGKEITEN IST
           Wenn jemand in (Zahlungs)Schwierigkeiten ist, so übt Nachsicht,
           bis es ihm leicht fallt. Erlaßt ihr ihm (die Schuld) aber als Almosen,
           so ist es für euch besser, wenn ihr es nur wüßtet. (Quran, 2:280)

           MAN SOLL AUS ALLEM EINE LEHRE ZIEHEN
           Zur Einsicht und Ermahnung für jeden sich reumütig bekehrenden
           Diener. (Quran, 50:8)

           MAN SOLL SICH VERGANGENE VÖLKER
           ALS WARNUNG DIENEN LASSEN
            Und wie viele Geschlechter liessen Wir von ihnen verderben, die
           von stärkerer Macht waren als sie. Doch dann durchzogen sie das
           Land auf der Suche nach Zuflucht! Darin ist fürwahr eine
           Ermahnung für den, der ein waches Herz hat, sein Ohr leiht und
           aufmerksam ist. (Quran, 50:36-37)
           Wahrlich den S a b ä e r n hätte (schon) ihr Wohnge-biet ein Zeichen
           sein sollen: Zwei Gärten, zur Rechten und zur Linken. "Eßt von der
           Gabe eueres Herrn und dankt lhm! Ein gu-tes Land und ein
           nachsichtiger Herr!" Sie aber wandten sich ab. Da sandten Wir
           über sie die Flut des Dammbruchs und verwandelten ihre beiden
           Gärten in zwei Gärten mit bitte-ren Früchten und Tamarisken und
           ein paar Lotosbäumen. Dies war Unser Lohn für ihren Unglauben.
           Und so bestrafen Wir nur die Undankbaren. (Quran, 34:15-17)


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