Page 507 - Philosophie und Politik: Staatstheorien von Platon, Cicero, Machiavelli und Thomas Morus (Vollständige deutsche Ausgaben)
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Handschrift nicht mehr als 8, höchstens 10 Zeilen dieses Druckes
beträgt.
50 Zur Ergänzung kann folgende Stelle aus der Rede für den Piso dienen
(C. 3.): »Als ich, spricht Cicero, bei Niederlegung meines Consulats die
Kränkung erleben mußte, daß ein Volkstribun mir über meine
Amtsverwaltung zu sprechen verwehrte, und mir nur den gewöhnlichen
Amtsaustrittseid gestattete, da schwur ich unbedenklich, meiner
Amtsthätigkeit habe es das Vaterland zu verdanken, daß unsere Stadt und
unsere Verfassung noch aufrecht stehe. Da gab mir das gesammte
Römische Volk die herrlichste Genugthuung, indem es in jener
Versammlung mir, statt einer vorübergehenden Beglückwünschung,
unsterblichen Ruhm dadurch zusicherte, daß es meinen so
inhaltschweren Schwur einstimmig und einhellig nachschwörend
bestätigte.« Vergl. Cicero's Briefe ad Fam. V, 2.
51 Dieses, wie gesagt, muß sich auf eine in der vorigen Lücke verloren
gegangene Aeußerung beziehen. S. übrigens die (unächte) Ciceronische
Rede post. red. in sen. 14.
52 S. hierüber die dritte und vierte Catilinarische Rede.
53 S. seine Aeußerungen hierüber am Schlusse des vierten Briefes im
15ten Buche ad Fam.
54 Nach einer andern Lesart: Wogenergüssen.
55 Hierüber spricht Aristoteles im seinem Werke vom Staat VII, 2.
Cicero an den Atticus II, 16. Vergl. auch de Fin. V, 4. IV, 2. 3. de
Divin. II, 1. Acad. IV, 36.
56 Ueber diesen Gegenstand s. das Buch des Seneca von der
Standhaftigkeit des Weisen.
57 S. Plato vom Staate I, p. 347. Steph.. Cic. von den Pflichten I, 21.
58 S. Sallust. Catil. 23. Plutarch im Leben des Cic. 11. f.
59 Darüber spricht Plato in seiner Republik VI, p. 487–489.
60 Vergl. Plutarch reip. ger. praec. IX. p. 189. (Im 12ten Theile
der Hutten'schen Ausgabe).
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