Page 507 - Philosophie und Politik: Staatstheorien von Platon, Cicero, Machiavelli und Thomas Morus (Vollständige deutsche Ausgaben)
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Handschrift nicht mehr als 8, höchstens 10 Zeilen dieses Druckes
                beträgt.


                50 Zur Ergänzung kann folgende Stelle aus der Rede für den Piso dienen
                (C. 3.): »Als ich, spricht Cicero, bei Niederlegung meines Consulats die

                Kränkung erleben mußte, daß ein Volkstribun mir über meine
                Amtsverwaltung zu sprechen verwehrte, und mir nur den gewöhnlichen
                Amtsaustrittseid gestattete, da schwur ich unbedenklich, meiner
                Amtsthätigkeit habe es das Vaterland zu verdanken, daß unsere Stadt und
                unsere Verfassung noch aufrecht stehe. Da gab mir das gesammte
                Römische Volk die herrlichste Genugthuung, indem es in jener
                Versammlung mir, statt einer vorübergehenden Beglückwünschung,

                unsterblichen Ruhm dadurch zusicherte, daß es meinen so
                inhaltschweren Schwur einstimmig und einhellig nachschwörend
                bestätigte.« Vergl. Cicero's Briefe ad Fam. V, 2.


                51 Dieses, wie gesagt, muß sich auf eine in der vorigen Lücke verloren
                gegangene Aeußerung beziehen. S. übrigens die (unächte) Ciceronische
                Rede post. red. in sen. 14.


                52 S. hierüber die dritte und vierte Catilinarische Rede.


                53 S. seine Aeußerungen hierüber am Schlusse des vierten Briefes im

                15ten Buche ad Fam.


                54 Nach einer andern Lesart: Wogenergüssen.


                55 Hierüber spricht Aristoteles im seinem Werke vom Staat VII, 2.
                Cicero an den Atticus II, 16. Vergl. auch de Fin. V, 4. IV, 2. 3. de
                Divin. II, 1. Acad. IV, 36.


                56 Ueber diesen Gegenstand s. das Buch des Seneca von der
                Standhaftigkeit des Weisen.


                57 S. Plato vom Staate I, p. 347. Steph.. Cic. von den Pflichten I, 21.


                58 S. Sallust. Catil. 23. Plutarch im Leben des Cic. 11. f.


                59 Darüber spricht Plato in seiner Republik VI, p. 487–489.


                60 Vergl. Plutarch reip. ger. praec. IX. p. 189. (Im 12ten Theile
                der Hutten'schen Ausgabe).




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