Page 10 - LOFT AM GOTTHARDSWEG - Baubeschreibung
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LOFT AM GOTTHARDSWEG                                                           BAU- UND AUSSTATTUNGSBESCHREIBUNG






              3.2  GEMEINSCHAFTLICHER GRÜNBEREICH

                    Der gemeinschaftliche Grünbereich wird entsprechend dem Gestaltungskonzept des Bauträgers
                    gestaltet. Der parkähnliche Charakter der jetzigen Grünanlage soll von der Struktur her erhalten
                    bleiben und wiederbelebt werden.


              3.3  ERDARBEITEN

                    Die Erdarbeiten, die im Zusammenhang mit der Erstellung des Bauvorhabens und der
                    Außenanlage entstehen, sind enthalten.


              3.4  GEHWEGE


                    Alle Wege und Zugänge auf dem Grundstück werden als Belag aus Betonsteinpflaster,
                    Betonsteinplatten oder Naturstein ausgeführt. Die Materialauswahl erfolgt gemäß dem
                    Gestaltungskonzept des Bauträgers.


              3.5  ZUFAHRTEN UND PARKPLÄTZE

                    3.5.1   AUßENSTELLPLÄTZE

                           Die Außenstellplätze samt Zufahrt zu den Parkplätzen sind befahrbar für Fahrzeuge bis 3,5
                           Tonnen Gesamtgewicht und werden mit Betonsteinpflaster oder Betonsteinplatten mit
                           fachgerechtem Unterbau versehen oder asphaltiert. Die Materialauswahl erfolgt gemäß
                           dem Gestaltungskonzept des Bauträgers.

                    3.5.2   PARKGARAGEN

                           Die Zufahrt erfolgt über den Gotthardsweg

                           Der Bestand bleibt erhalten und wird entsprechend dem Gestaltungskonzept des
                           Bauträgers angepasst.


              3.6  PRIVATE GÄRTEN UND TERRASSEN


                    Die privaten Gärten der Wohnungen im Erdgeschoss (Sondernutzungsrechte) werden mit
                    Mutterboden versehen und grob planiert. Die Grundstücksgrenzen der privaten Gärten werden
                    nicht eingefasst und es wird kein Sichtschutz zum Nachbarn oder zum gemeinschaftlichen Bereich
                    erstellt. Dies kann nach Ermessen der Erwerber (z.B. mit Kübelpflanzen oder Heckenpflanzen) in
                    eigener Regie erfolgen, sofern dies den Vorgaben der Teilungserklärung entspricht. Hierbei ist auf
                    eine stimmige Gesamtgestaltung zu achten. Die Terrassenbeläge sind bei den Loggien
                    beschrieben.













              STAND: 15. NOVEMBER 2018                                                                                                                                     SEITE 10 VON 22
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