Page 4 - AGB-Aktuell Bau GmbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen


                 Mitwirkungspflichten fristgemäß nachkommt.        den AG an diesen auszuhändigen. Das
                 Sollte der AG bis zum Ablauf der                 Baugrundrisiko wird ausdrücklich nicht vom
                 Festpreisbindung die benö gten                   AN übernommen.
                 Voraussetzungen, gemäß Punkt 8, Punkt 12
                                                                  Sollte der AG Leistungen auf eigene
                 und Punkt 13 der AGB und Punkt 1 der Bau-
                                                                  Verantwortung selbst übernehmen, die
                 und Leistungsbeschreibung nicht erbracht
                                                                  eigentlich in der Verantwortlichkeit des AN
                 haben, ist der AN zur Preisänderung
                                                                  liegen, kann der AN daraus resul erende
                 berech gt.
                                                                  Ansprüche gegenüber dem AG geltend
                 Dem AG ist bekannt, dass die                     machen. Wird bspw. die BAFA-Bescheinigung
                 Baugenehmigung von ihm beizubringen ist          durch den AG selbst beau ragt wird, obwohl
                 und von dem AN nur die Erstellung der            die Beantragung im Aufgabenbereich des AN
                 erforderlichen Genehmigungsplanung               liegt, kann der AG im späteren Verlauf daraus
                 einschließlich des Genehmigungsantrags           resul erende Schadensersatzforderungen
                 geschuldet ist.                                  gegenüber dem AN nicht geltend machen.

                 Sollten zwischen Au ragsannahme und dem          5. Abschlagszahlungen
                 Baubeginn gesetzliche Änderungen in Kra
                                                                  Der AG verpflichtet sich, Abschlagszahlungen
                 treten, die nachweislich zu Mehrkosten
                                                                  vom Gesamtpreis nach §650m BGB wie folgt
                 führen, sind diese vom AN auszuweisen und
                                                                  zu leisten:

                 neu zu vereinbaren.
                                                                    1.  Fer gstellung Bauantrag             6 %
                 4. Leistungsausführung
                                                                    2.  Fundamen erung                    15 %
                 Zur gewünschten Raumau eilung im Haus
                                                                    3.  Fer gstellung EG Mauerwerk        15 %
                 können vom AG bis zum endgül gen
                 Bauantrag Grundrissänderungen                      4.  (bei Stadtvilla: Fer gstellung OG
                 vorgenommen werden. Wenn dadurch                      Mauerwerk und) Richten des Daches  15 %
                 sta sche Mehrleistungen oder Material Mehr-
                                                                    5.  Fenstereinbau                       10 %
                 oder Mindermengen entstehen, erfolgt eine
                 Verrechnung der vertraglichen Leistungen.          6.  Rohinstalla on Elektro             8 %
                 Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung
                                                                    7.  Innenputz                          8 %
                 kann der AG schri lich anzeigen und
                 begründen, unter Beachtung der vertraglich         8.  Rohinstalla on Heizung/Estrich       8 %
                 vereinbarten Leistungen sowie der                  9.  Nach Inbetriebnahme/Einweisung
                 Leistungsbeschreibung.                                Heizungsanlage                      5 %


                 Der AN verpflichtet sich, dem AG zur                10.  Fer gstellung Fliesen                       5 %
                 Beschaffung der Baugenehmigung sämtliche
                                                                    11.  Nach Vorabnahme                       3 %
                 erforderliche Bauantragsunterlagen zu
                 übergeben. Diese bleiben auch im Falle einer       12.   Nach erfolgter
                 Vertragskündigung Eigentum des AN.                   Hausübergabe/Abnahme                            2 %
                 Katasteramtliche Pläne, Lagepläne,

                 Höhenpläne, Kanal efenscheine,
                 Bodengrundgutachten und Prüfsta ker hat          Für den Fall, dass die Ausführung der Leistung
                 der AG auf eigene Rechnung zu beschaffen,         einen Keller beinhaltet, verpflichtet sich der
                 soweit diese erforderlich sind. Die              AG, die Abschlagszahlungen nach §650m BGB
                 Beschaffung der Baugenehmigung ist auch im        wie folgt zu leisten:
                 Falle eines Baufreistellungsverfahrens Aufgabe
                                                                      1.   Fer gstellung Bauantrag          6 %
                 des AG. Die Genehmigungsunterlagen sind bis
                 zum Beginn der Bauleistungen des AN durch            2.   Fundamen erung                 10 %


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