Page 7 - AGB-Aktuell Bau GmbH
P. 7
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zus mmung des AN. Vor Beginn der der Werklohnforderung einschließlich der
Ausführung der Eigenleistung ist eine Schlussrechnung nach Übergabe/Abnahme.
Abnahme zu den bis dahin fer ggestellte
11. Abnahme
Vorleistungen zwischen AG und AN
Der AG ist verpflichtet, die Leistung des AN
durchzuführen. Die Abnahme ist schri lich
nach Herstellung abzunehmen, Teilabnahmen
fachlich und zeitlich zu dokumen eren und zu
für die einzelnen Gewerke sind zulässig.
bestä gen. Danach können nachträgliche
Ansprüche seitens des AG nicht mehr gestellt Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung
werden. eines von den Vertragsparteien bzw. deren
rechtsgeschä lichen Vertretern zu
Für die vom AG in Eigenleistung vereinbarten
unterzeichnenden Abnahmeprotokolls. Die
Gewerke übernimmt der AN keine
Abnahme erfolgt durch schri liches
Gewährleistung. Der AN geht davon aus, dass
Abnahmeverlangen durch Anzeigen der
der AG für die Erbringung fachlich versierte
Fer gstellung der vereinbarten Leistungen
Personen/Firmen beau ragt. Demzufolge
vom AN. Die Abnahme ist binnen von 7
besteht seitens des AN keine Verpflichtung zur
Werktagen ab Verlangen des AN
Bauüberwachung und keine Hinweispflichten
durchzuführen.
hinsichtlich der planerischen und technischen
Vereinbarkeit der Eigenleistungen mit der Bis zur Abnahme des Werkes darf der AG das
Planung und Bauausführung der Leistungen Haus weder beziehen noch in sons ger Weise
der Aktuell Bau GmbH. nutzen. Bei Nichteinhaltung gilt das Haus
durch tatsächliche Ingebrauchnahme als
Bei der Erbringung von Eigenleistungen wird
abgenommen und die letzte Abschlagszahlung
die vereinbarte Bauzeit verlängert um die Zeit
wird fällig.
des Beginns bis zum Ende der jeweiligen
Eigenleistung. Beginn und Ende werden dem 12. Verantwortlichkeiten
AN vom AG schri lich angezeigt.
Verkehrssicherungspflich ge Gebühren und
10. Erfüllung und Gewährleistung den damit verbundenen Leistungen, wie
Verwaltungsaufwendungen,
Erfüllung und Gewährleistung bes mmen sich
Halteverbotsschilder etc. werden dem AG
nach diesem Vertrag und seinen
separat in Rechnung gestellt.
diesbezüglichen Regelungen. Für die
Verjährungsfrist der Mängelansprüche gelten Der AN übernimmt alle Leistungen, die
die gesetzlichen Regelungen. Die Frist für die Aufgabe und Verantwortungen des
Verjährung für Werke, deren Erfolg in der Fachbauleiters/verantwortlichen Bauleiters
Herstellung, Wartung oder Veränderung einer sind, sollten die jeweiligen
Sache besteht, beträgt 2 Jahre. Für die Landesbauordnungen die Bestellung eines
Heizungsanlage richtet sich die Fachbauleiters/verantwortlichen Bauleiters
Gewährleistung nach den Vorgaben und vorsehen. Gesonderte Vergütung hierfür wird
Richtlinien des Herstellers. Elas sche Fugen, nicht vereinbart. Für das Bauvorhaben
Wartungsfugen und Teile, die dem natürlichen bes mmt der AN den verantwortlichen
Verschleiß unterliegen, gehören nicht zur Bauleiter, der vor Ort der Ansprechpartner des
Gewährleistungserfüllung. AG ist.
Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt mit der Für die Zugangswege bis zum Baukörper
Abnahme des Werkes durch den AG bzw. (Bodenpla e) hin ist vereinbart, dass der AG
Anzeige an das Bauordnungsamt. dafür verantwortlich ist, dass diese mit
Voraussetzung für die Erfüllung der schweren Baufahrzeugen und einem
Gewährleistung ist die vollständige Bezahlung Montagekran jeweils bis zu 50 t befahrbar
sind. Sollte eine solche Zufahrt für die
5