Page 7 - AGB-Aktuell Bau GmbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen


                 Zus mmung des AN. Vor Beginn der                 der Werklohnforderung einschließlich der
                 Ausführung der Eigenleistung ist eine            Schlussrechnung nach Übergabe/Abnahme.
                 Abnahme zu den bis dahin fer ggestellte
                                                                  11. Abnahme
                 Vorleistungen zwischen AG und AN
                                                                  Der AG ist verpflichtet, die Leistung des AN
                 durchzuführen. Die Abnahme ist schri lich
                                                                  nach Herstellung abzunehmen, Teilabnahmen
                 fachlich und zeitlich zu dokumen eren und zu
                                                                  für die einzelnen Gewerke sind zulässig.
                 bestä gen. Danach können nachträgliche
                 Ansprüche seitens des AG nicht mehr gestellt     Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung
                 werden.                                          eines von den Vertragsparteien bzw. deren
                                                                  rechtsgeschä lichen Vertretern zu
                 Für die vom AG in Eigenleistung vereinbarten
                                                                  unterzeichnenden Abnahmeprotokolls. Die
                 Gewerke übernimmt der AN keine
                                                                  Abnahme erfolgt durch schri liches
                 Gewährleistung.  Der AN geht davon aus, dass
                                                                  Abnahmeverlangen durch Anzeigen der
                 der AG für die Erbringung fachlich versierte
                                                                  Fer gstellung der vereinbarten Leistungen
                 Personen/Firmen beau ragt. Demzufolge
                                                                  vom AN. Die Abnahme ist binnen von 7
                 besteht seitens des AN keine Verpflichtung zur
                                                                  Werktagen ab Verlangen des AN
                 Bauüberwachung und keine Hinweispflichten
                                                                  durchzuführen.
                 hinsichtlich der planerischen und technischen
                 Vereinbarkeit der Eigenleistungen mit der        Bis zur Abnahme des Werkes darf der AG das
                 Planung und Bauausführung der Leistungen         Haus weder beziehen noch in sons ger Weise
                 der Aktuell Bau GmbH.                            nutzen. Bei Nichteinhaltung gilt das Haus
                                                                  durch tatsächliche Ingebrauchnahme als
                 Bei der Erbringung von Eigenleistungen wird
                                                                  abgenommen und die letzte Abschlagszahlung
                 die vereinbarte Bauzeit verlängert um die Zeit
                                                                  wird fällig.
                 des Beginns bis zum Ende der jeweiligen
                 Eigenleistung. Beginn und Ende werden dem        12. Verantwortlichkeiten
                 AN vom AG schri lich angezeigt.
                                                                  Verkehrssicherungspflich ge Gebühren und
                 10. Erfüllung und Gewährleistung                 den damit verbundenen Leistungen, wie
                                                                  Verwaltungsaufwendungen,
                 Erfüllung und Gewährleistung bes mmen sich
                                                                  Halteverbotsschilder etc. werden dem AG
                 nach diesem Vertrag und seinen
                                                                  separat in Rechnung gestellt.
                 diesbezüglichen Regelungen. Für die
                 Verjährungsfrist der Mängelansprüche gelten      Der AN übernimmt alle Leistungen, die
                 die gesetzlichen Regelungen. Die Frist für die   Aufgabe und Verantwortungen des
                 Verjährung für Werke, deren Erfolg in der        Fachbauleiters/verantwortlichen Bauleiters
                 Herstellung, Wartung oder Veränderung einer      sind, sollten die jeweiligen
                 Sache besteht, beträgt 2 Jahre. Für die          Landesbauordnungen die Bestellung eines
                 Heizungsanlage richtet sich die                  Fachbauleiters/verantwortlichen Bauleiters
                 Gewährleistung nach den Vorgaben und             vorsehen. Gesonderte Vergütung hierfür wird
                 Richtlinien des Herstellers. Elas sche Fugen,    nicht vereinbart. Für das Bauvorhaben
                 Wartungsfugen und Teile, die dem natürlichen     bes mmt der AN den verantwortlichen
                 Verschleiß unterliegen, gehören nicht zur        Bauleiter, der vor Ort der Ansprechpartner des
                 Gewährleistungserfüllung.                        AG ist.

                 Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt mit der    Für die Zugangswege bis zum Baukörper
                 Abnahme des Werkes durch den AG bzw.             (Bodenpla e) hin ist vereinbart, dass der AG
                 Anzeige an das Bauordnungsamt.                   dafür verantwortlich ist, dass diese mit
                 Voraussetzung für die Erfüllung der              schweren Baufahrzeugen und einem
                 Gewährleistung ist die vollständige Bezahlung    Montagekran jeweils bis zu 50 t befahrbar
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