Page 5 - AGB-Aktuell Bau GmbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
3. Kellerschü ung 10 % Zahlungseingang Zinsen in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem zur vorliegenden
4. Fer gstellung EG Mauerwerk 15 %
Zeit gül gen Basiszinssatzes zu stellen. Die
5. (bei Stadtvilla: Fer gstellung OG Zinsen sind sofort fällig. Kommt der AG mehr
Mauerwerk und) Richten als 10 Tage mit einer fälligen Zahlung in
des Daches 10 % Verzug, erfolgt ein Baustopp bis zum Ausgleich
der offenstehenden Forderungen.
6. Fenstereinbau 10 %
Der AN ist berech gt, eingehende Zahlungen
7. Rohinstalla on Elektro 8 %
nach seiner Wahl entweder zur Tilgung von
8. Innenputz 8 % fälligen Raten oder angefallenen
Zinsforderungen zu verwenden. Die
9. Rohinstalla on Heizung/Estrich 8 %
Geltendmachung weitergehenden
10. Nach Inbetriebnahme/Einweisung Schadenersatzes bleibt unberührt.
Heizungsanlange 5 %
6. Sicherheitsverlangen
11. Fer gstellung Fliesen 5 %
Der AN verpflichtet sich, gemäß
12. Nach Vorabnahme 3 %
Vertragsanlage eine Fer gstellungsgaran e in
13. Nach erfolgter Form einer Bürgscha in Höhe von 5 % der
Hausübergabe/Abnahme 2 % vereinbarten Gesamtvergütung gemäß §650m
Absatz 2 BGB vorzulegen. Die Bürgscha ist
mit Übergabe/Abnahme des Hauses an den
Die Zahlungen werden sofort nach
AN zurückzugeben. Die Abschlagszahlungen
Rechnungslegung fällig und sind mit einem
gemäß Punkt 6 dieser Allgemeinen
Zahlungsziel von 10 Tagen ohne Abzug an den
Geschä sbedingungen bleiben davon
AN zu leisten. Sind im Au rag Eigenleistungen
unberührt.
zu einzelnen Gewerken vereinbart, so werden
diese Raten prozentual auf die Der AG verpflichtet sich, gemäß §650m Abs. 4
vorhergehenden Raten aufgeschlüsselt. BGB vor Leistungsbeginn neben der
Zusatzleistungen, die nach dem Finanzierungssicherstellung eine Sicherheit in
Vertragsabschluss vereinbart werden, Form einer unwiderruflichen, unbefristeten
berech gen den AN unabhängig vom Bürgscha in Höhe von 20% der vereinbarten
Gesamtumfang des Zusatzau rages, diese Gesamtvergütung eines in Deutschland zum
nach erbrachter Leistung in Rechnung zu Geschä sbetrieb befugten Kredi ns tuts oder
stellen. Kreditversicherers vorzulegen.
Die Schlusszahlung (Übergabe/Abnahme) ist Alterna v zur Bürgscha wäre neben der
binnen 10 Tagen nach Erhalt der Finanzierungssicherstellung eine Abtretung
Schlussrechnung ohne Abzug an den AN zu über die gesamte Werklohnforderung an den
leisten. Die Herausgabe von Unterlagen (z.B. AN zu veranlassen und dem AN
Energieausweis) erfolgt nach der vollständigen auszuhändigen. Der AN verpflichtet sich nach
Bezahlung der Werklohnforderung an den AN. vollständiger Bezahlung der
Werklohnforderung des AG an den AN
Der AG ist nicht berech gt, gegenüber der
entweder die Bürgscha zurückzugeben bzw.
Werklohnforderung des AN gemäß diesem
seinem Kredi ns tut mitzuteilen, dass
Vertrag mit Forderungen aufzurechnen, die
finanzielle Forderungen aus der Abtretung
ihren Rechtsgrund nicht im vorliegenden
nicht mehr bestehen.
Vertrag haben. Wird eine fällige Zahlung
entsprechend dem Zahlungsplan auch nach 7. Ausführungsfristen
schri licher Mahnung durch den AN nicht Der AN beginnt mit der Ausführung der
bezahlt, ist dieser berech gt, bis zum Leistungen, wenn der AG folgende Unterlagen
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