Page 5 - AGB-Aktuell Bau GmbH
P. 5

Allgemeine Geschäftsbedingungen


                   3.   Kellerschü ung                10 %        Zahlungseingang Zinsen in Höhe von 5
                                                                  Prozentpunkten über dem zur vorliegenden
                   4.   Fer gstellung EG Mauerwerk    15 %
                                                                  Zeit gül gen Basiszinssatzes zu stellen. Die
                   5.   (bei Stadtvilla: Fer gstellung OG         Zinsen sind sofort fällig. Kommt der AG mehr
                      Mauerwerk und) Richten                      als 10 Tage mit einer fälligen Zahlung in
                      des Daches                      10 %        Verzug, erfolgt ein Baustopp bis zum Ausgleich
                                                                  der offenstehenden Forderungen.
                   6.   Fenstereinbau                 10 %
                                                                  Der AN ist berech gt, eingehende Zahlungen
                   7.   Rohinstalla on Elektro          8 %
                                                                  nach seiner Wahl entweder zur Tilgung von
                   8.   Innenputz                       8 %       fälligen Raten oder angefallenen
                                                                  Zinsforderungen zu verwenden. Die
                   9.   Rohinstalla on Heizung/Estrich     8 %
                                                                  Geltendmachung weitergehenden
                   10.  Nach Inbetriebnahme/Einweisung            Schadenersatzes bleibt unberührt.
                      Heizungsanlange                   5 %

                                                                  6. Sicherheitsverlangen
                   11.  Fer gstellung Fliesen           5 %
                                                                  Der AN verpflichtet sich, gemäß
                   12.    Nach Vorabnahme               3 %
                                                                  Vertragsanlage eine Fer gstellungsgaran e in
                   13.    Nach erfolgter                          Form einer Bürgscha  in Höhe von 5 % der
                      Hausübergabe/Abnahme                     2 %  vereinbarten Gesamtvergütung gemäß §650m


                                                                  Absatz 2 BGB vorzulegen. Die Bürgscha  ist
                                                                  mit Übergabe/Abnahme des Hauses an den
                 Die Zahlungen werden sofort nach
                                                                  AN zurückzugeben. Die Abschlagszahlungen
                 Rechnungslegung fällig und sind mit einem
                                                                  gemäß Punkt 6 dieser Allgemeinen
                 Zahlungsziel von 10 Tagen ohne Abzug an den
                                                                  Geschä sbedingungen bleiben davon
                 AN zu leisten. Sind im Au rag Eigenleistungen
                                                                  unberührt.
                 zu einzelnen Gewerken vereinbart, so werden
                 diese Raten prozentual auf die                   Der AG verpflichtet sich, gemäß §650m Abs. 4
                 vorhergehenden Raten aufgeschlüsselt.            BGB vor Leistungsbeginn neben der
                 Zusatzleistungen, die nach dem                   Finanzierungssicherstellung eine Sicherheit in
                 Vertragsabschluss vereinbart werden,             Form einer unwiderruflichen, unbefristeten
                 berech gen den AN unabhängig vom                 Bürgscha  in Höhe von 20% der vereinbarten
                 Gesamtumfang des Zusatzau rages, diese           Gesamtvergütung eines in Deutschland zum
                 nach erbrachter Leistung in Rechnung zu          Geschä sbetrieb befugten Kredi ns tuts oder
                 stellen.                                         Kreditversicherers vorzulegen.

                 Die Schlusszahlung (Übergabe/Abnahme) ist        Alterna v zur Bürgscha  wäre neben der
                 binnen 10 Tagen nach Erhalt der                  Finanzierungssicherstellung eine Abtretung
                 Schlussrechnung ohne Abzug an den AN zu          über die gesamte Werklohnforderung an den
                 leisten. Die Herausgabe von Unterlagen (z.B.     AN zu veranlassen und dem AN
                 Energieausweis) erfolgt nach der vollständigen   auszuhändigen. Der AN verpflichtet sich nach
                 Bezahlung der Werklohnforderung an den AN.       vollständiger Bezahlung der
                                                                  Werklohnforderung des AG an den AN
                 Der AG ist nicht berech gt, gegenüber der
                                                                  entweder die Bürgscha  zurückzugeben bzw.
                 Werklohnforderung des AN gemäß diesem
                                                                  seinem Kredi ns tut mitzuteilen, dass
                 Vertrag mit Forderungen aufzurechnen, die
                                                                  finanzielle Forderungen aus der Abtretung
                 ihren Rechtsgrund nicht im vorliegenden
                                                                  nicht mehr bestehen.
                 Vertrag haben. Wird eine fällige Zahlung
                 entsprechend dem Zahlungsplan auch nach          7. Ausführungsfristen
                 schri licher Mahnung durch den AN nicht          Der AN beginnt mit der Ausführung der
                 bezahlt, ist dieser berech gt, bis zum           Leistungen, wenn der AG folgende Unterlagen



                                                                                                                   3
   1   2   3   4   5   6   7   8