Page 6 - AGB-Aktuell Bau GmbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
dem AN schri lich vorgelegt hat bzw. Beschä igte unter dem Gesichtspunkt
nachstehende Voraussetzungen erfüllt hat: gebotener Vorsicht nicht einsetzt, weil eine
Erkrankungs- oder Ansteckungsgefahr
• eine bankbestä gte aufgrund konkreter Anhaltspunkte nicht
Finanzierungssicherstellung
auszuschließen ist bzw. infolge behördlicher
• Bürgscha / Abtretung der Restrik on/Reisebeschränkungen nicht
Werklohnforderung einsetzen kann.
• die Baugenehmigung bzw. Beruhen die Verzögerungen auf oben
Baufreistellungsbescheinigung genannten Auswirkungen, steht dem AN steht
ein Anspruch auf entsprechende
• die nachgewiesene Baureife des
Grundstücks Bauzeitverlängerung zu. Die Fristverlängerung
wird berechnet nach der Dauer der
• eine geschaffene Zufahrt zum Grundstück Behinderung mit einem Zuschlag für die
Wiederaufnahme der Arbeiten und die
• bestä gte Projektzeichnungen und
Baubemusterungsprotokoll etwaige Verschiebung in eine ungüns gere
Jahreszeit.
• Bereitstellen von Baustrom und
Bauwasser Sollte sich die Bauzeit über den Jahreswechsel
erstrecken, wird die Bauzeit zuzüglich 14 Tage
Die vertraglichen Ausführungsfristen werden betriebsbedingter Ferien
verlängert, soweit die Behinderung
(Weihnachten/Neujahr) berechnet.
verursacht, ist:
8. Beschaffung des Baurechts
a) durch einen Umstand aus dem
Risikobereich des AG Falls der AN zur Erstellung der
b) durch Streik oder sons ge Bauantragsunterlagen verpflichtet ist und das
Behinderungen Bauvorhaben auf einem vom AG
bereitzustellenden Grundstück errichtet
c) durch höhere Gewalt oder andere für werden soll, trägt das Risiko der Erteilung bzw.
den AN unabwendbare Umstände
Nichterteilung einer Baugenehmigung der AG.
d) Schlechtwe ertage (Extremwe er, Sollten erforderliche öffentlich-rechtliche
Tage mit mehr als 3-stündiger Genehmigungen und Erlaubnisse für die
Dauerregendauer während der Arbeiten, Durchführung des Bauvorhabens nicht erteilt
sowie Temperaturen unter 2°C) werden, sind hierauf basierende Ansprüche
des AG gegenüber dem AN ausgeschlossen, es
e) beim Au reten von Verzögerungen
infolge einer Epidemie/Pandemie, sei denn, diese beruhen auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
insbesondere dem Corona-Virus (SARS-CoV-2)
oder durch Auswirkungen vergleichbarer Pflichtverletzung des AN oder seiner
Erreger Erfüllungsgehilfen.
Dies gilt unabhängig davon, ob die 9. Eigenleistungen
Verzögerungen darauf beruhen, dass
Eigenleistungen des AG können bis zur
Materiallieferungen nicht zu dem geplanten
Erstellung der Projektzeichnungen mit der
Termin erfolgen können, oder ob eigene
Geschä sführung der Aktuell Bau GmbH
Beschä igte des AN bzw. Beschä igte von
vereinbart werden, bedürfen zu ihrer
Nachunternehmern durch Erkrankung am in
Wirksamkeit der Schri form und müssen ein
Rede stehenden Virus ausfallen.
konkret abgrenzbares Gewerk betreffen (z.B.
Dies gilt auch für Verzögerungen, die darauf Fliesenarbeiten). Eigenleistungen, die
beruhen, dass der AN oder sein innerhalb der Bauphase vom AG erbracht
Nachunternehmer nicht erkrankte werden sollen, bedürfen der schri lichen
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