Page 6 - AGB-Aktuell Bau GmbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen


                 dem AN schri lich vorgelegt hat bzw.             Beschä igte unter dem Gesichtspunkt
                 nachstehende Voraussetzungen erfüllt hat:        gebotener Vorsicht nicht einsetzt, weil eine
                                                                  Erkrankungs- oder Ansteckungsgefahr
                 •  eine bankbestä gte                            aufgrund konkreter Anhaltspunkte nicht
                    Finanzierungssicherstellung
                                                                  auszuschließen ist bzw. infolge behördlicher
                 •  Bürgscha  / Abtretung der                     Restrik on/Reisebeschränkungen nicht
                    Werklohnforderung                             einsetzen kann.

                 •  die Baugenehmigung bzw.                       Beruhen die Verzögerungen auf oben
                    Baufreistellungsbescheinigung                 genannten Auswirkungen, steht dem AN steht
                                                                  ein Anspruch auf entsprechende
                 •  die nachgewiesene Baureife des
                    Grundstücks                                   Bauzeitverlängerung zu. Die Fristverlängerung
                                                                  wird berechnet nach der Dauer der
                 •  eine geschaffene Zufahrt zum Grundstück        Behinderung mit einem Zuschlag für die

                                                                  Wiederaufnahme der Arbeiten und die
                 •  bestä gte Projektzeichnungen und
                    Baubemusterungsprotokoll                      etwaige Verschiebung in eine ungüns gere
                                                                  Jahreszeit.
                 •  Bereitstellen von Baustrom und
                    Bauwasser                                     Sollte sich die Bauzeit über den Jahreswechsel
                                                                  erstrecken, wird die Bauzeit zuzüglich 14 Tage
                 Die vertraglichen Ausführungsfristen werden      betriebsbedingter Ferien
                 verlängert, soweit die Behinderung
                                                                  (Weihnachten/Neujahr) berechnet.
                 verursacht, ist:
                                                                  8. Beschaffung des Baurechts
                 a)  durch einen Umstand aus dem
                        Risikobereich des AG                      Falls der AN zur Erstellung der

                 b)  durch Streik oder sons ge                    Bauantragsunterlagen verpflichtet ist und das
                    Behinderungen                                 Bauvorhaben auf einem vom AG

                                                                  bereitzustellenden Grundstück errichtet
                 c)  durch höhere Gewalt oder andere für          werden soll, trägt das Risiko der Erteilung bzw.

                    den AN unabwendbare Umstände
                                                                  Nichterteilung einer Baugenehmigung der AG.
                 d)  Schlechtwe ertage (Extremwe er,              Sollten erforderliche öffentlich-rechtliche
                     Tage mit mehr als 3-stündiger                Genehmigungen und Erlaubnisse für die
                    Dauerregendauer während der Arbeiten,         Durchführung des Bauvorhabens nicht erteilt
                     sowie Temperaturen unter 2°C)                werden, sind hierauf basierende Ansprüche
                                                                  des AG gegenüber dem AN ausgeschlossen, es
                 e)  beim Au reten von Verzögerungen
                    infolge einer Epidemie/Pandemie,              sei denn, diese beruhen auf einer
                                                                  vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
                    insbesondere dem Corona-Virus (SARS-CoV-2)
                    oder durch Auswirkungen vergleichbarer        Pflichtverletzung des AN oder seiner
                    Erreger                                       Erfüllungsgehilfen.
                 Dies gilt unabhängig davon, ob die               9. Eigenleistungen
                 Verzögerungen darauf beruhen, dass
                                                                  Eigenleistungen des AG können bis zur
                 Materiallieferungen nicht zu dem geplanten
                                                                  Erstellung der Projektzeichnungen mit der
                 Termin erfolgen können, oder ob eigene
                                                                  Geschä sführung der Aktuell Bau GmbH
                 Beschä igte des AN bzw. Beschä igte von
                                                                  vereinbart werden, bedürfen zu ihrer
                 Nachunternehmern durch Erkrankung am in
                                                                  Wirksamkeit der Schri form und müssen ein
                 Rede stehenden Virus ausfallen.
                                                                  konkret abgrenzbares Gewerk betreffen (z.B.
                 Dies gilt auch für Verzögerungen, die darauf     Fliesenarbeiten). Eigenleistungen, die
                 beruhen, dass der AN oder sein                   innerhalb der Bauphase vom AG erbracht
                 Nachunternehmer nicht erkrankte                  werden sollen, bedürfen der schri lichen



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