Page 101 - Orga- Handbuch10.11.2019
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4.  Im gleichen Brief/Leko, in dem/der die Kriterien veröffentlicht werden, fragt die
                   Schulleitung, ob es KollegInnen gibt, die evtl. von sich aus den Wunsch haben zu
                   gehen
               5.  Bei Schulaufsicht und Schulleitungen erkundigen, was die aufnehmenden Schulen
                   genau benötigen, um passgenaue Landestellen zu ermöglichen.
               6.  Ein gemeinsames Gespräch mit allen KollegInnen, die nach Anlegen der Kriterien
                   für eine Zwangsumsetzung in Frage kommen, in diesem Gespräch die Kriterien noch
                   einmal erläutern, das weitere Verfahren erläutern und erneut nach freiwilligen
                   Meldungen fragen, Termin dafür setzen
               7.  Nach Ablauf dieses Termins Einzelgespräche mit allen für eine Zwangsumsetzung in
                   Frage kommenden KollegInnen führen, dabei Erkundung, ob es noch Informationen
                   von den Einzelnen gibt, die eine Umsetzung ausschließen. Gleichzeitig im Gespräch
                   Überprüfung, ob die KollegInnen auch  auf die frei werdenden Arbeitsplätze an den
                   anderen Schulen passen
               8.  Bilanzierung – mit den einzelnen KollegInnen klären, ob im Kollegium veröffentlicht
                   werden darf, wer nach den Einzelgesprächen herausgefallen ist als potenzieller
                   Umsetzungskandidat (weil zusätzliche Informationen im Gespräch aufgetaucht sind,
                   die eine Umsetzung als nicht sinnvoll erscheinen lassen); den Personalrat
                   informieren
               9.  Entscheidung der Schulleitung; Angebot von Hilfestellung bei der Vermittlung
               10. KollegInnen besuchen die aufnehmende Schule.
               11. Veröffentlichung im Kollegium, dass die Entscheidung gefallen ist, ggf. auch
                   Nennung von Namen, wenn die Betroffenen das erlauben
















































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