Page 101 - Orga- Handbuch10.11.2019
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4. Im gleichen Brief/Leko, in dem/der die Kriterien veröffentlicht werden, fragt die
Schulleitung, ob es KollegInnen gibt, die evtl. von sich aus den Wunsch haben zu
gehen
5. Bei Schulaufsicht und Schulleitungen erkundigen, was die aufnehmenden Schulen
genau benötigen, um passgenaue Landestellen zu ermöglichen.
6. Ein gemeinsames Gespräch mit allen KollegInnen, die nach Anlegen der Kriterien
für eine Zwangsumsetzung in Frage kommen, in diesem Gespräch die Kriterien noch
einmal erläutern, das weitere Verfahren erläutern und erneut nach freiwilligen
Meldungen fragen, Termin dafür setzen
7. Nach Ablauf dieses Termins Einzelgespräche mit allen für eine Zwangsumsetzung in
Frage kommenden KollegInnen führen, dabei Erkundung, ob es noch Informationen
von den Einzelnen gibt, die eine Umsetzung ausschließen. Gleichzeitig im Gespräch
Überprüfung, ob die KollegInnen auch auf die frei werdenden Arbeitsplätze an den
anderen Schulen passen
8. Bilanzierung – mit den einzelnen KollegInnen klären, ob im Kollegium veröffentlicht
werden darf, wer nach den Einzelgesprächen herausgefallen ist als potenzieller
Umsetzungskandidat (weil zusätzliche Informationen im Gespräch aufgetaucht sind,
die eine Umsetzung als nicht sinnvoll erscheinen lassen); den Personalrat
informieren
9. Entscheidung der Schulleitung; Angebot von Hilfestellung bei der Vermittlung
10. KollegInnen besuchen die aufnehmende Schule.
11. Veröffentlichung im Kollegium, dass die Entscheidung gefallen ist, ggf. auch
Nennung von Namen, wenn die Betroffenen das erlauben
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