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Leitgedanken für Umsetzungsentscheidungen

                SL: B. Kuß      Sj. 2015/16





               Kriterien für Umsetzungsentscheidungen


               Grundlagen:
                   •  Kriterien für Umsetzungsmaßnahmen (P. Daschner, 1995)
                   •  Kriterien für Umsetzungsmaßnahmen (GPR)
                   •  SL-Fortbildung ; LI-F: M. Dammann: „ Umgang mit Überhängen und
                       Zwangsumsetzungen“
                   •  Schreiben des Amtsleiters N. Rosenboom vom 24.09.2012
                   •  Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
                   •  Beteiligung des Personalrats der Schule Burgunderweg entsprechend des
                       PersVG und gemeinsame Überarbeitung der Tischvorlage von B. Kuß
                   •  Stellungnahme und Zustimmung des PR zum Kriterienkatalog der SL
                   •  Erörterung in der Leitungsgruppe der Schule Burgunderweg
                   •  Informationen und Beratung der Rechtsabteilung/Personalamt der BBS Hamburg

            Prämissen:
               •  Grundlage aller personalpolitischen und organisatorischen Maßnahmen sind die
                   vorrangigen Belange der Schule, insbesondere der Schülerinnen und Schüler (SuS),
                   weshalb die persönlichen Wünsche und Schulweggesichtspunkte seitens der
                   KollegInnen hinter diesen Belangen zurückstehen müssen, wenn keine gemeinsame
                   Lösung gefunden werden kann.
               •  Vorrang hat die Abdeckung des fach- und stufenbezogen Unterrichtsbedarfes
                   (abgebende und aufnehmende Schule) sowie bestmöglicher Organisation des
                   Schulbetriebes unter Berücksichtigung der Schulentwicklungsschwerpunkte.
               •  Die Begründung für die Entscheidung kann nicht völlig durch die Schulleitung offen
                   gelegt werden, da hier auch schutzwürdige Interessen einzelner KollegInnen zu
                   berücksichtigen sind.
               •  Umsetzungen sollen so weit wie möglich auf freiwilliger Basis der KollegInnen
                   erfolgen. Die Bekanntgabe der Bereitschaft zur Umsetzung oder Qualifizierung wird
                   nicht als Einwilligung missverstanden.
               •  Es muss berücksichtigt werden, dass die BSB (nach zehn Jahren) die Mobilität
                   zwischen den Schulen erwartet

            Grundsätzlich auszuschließen sind:
               •  Mitglieder des Personalrates


               Weitere Kriterien, die bei der Entscheidung berücksichtigt werden können:

                   •  Grundsätzlich Schwerbehinderte und Gleichgestellte




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