Page 99 - Orga- Handbuch10.11.2019
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Leitgedanken für Umsetzungsentscheidungen
SL: B. Kuß Sj. 2015/16
Kriterien für Umsetzungsentscheidungen
Grundlagen:
• Kriterien für Umsetzungsmaßnahmen (P. Daschner, 1995)
• Kriterien für Umsetzungsmaßnahmen (GPR)
• SL-Fortbildung ; LI-F: M. Dammann: „ Umgang mit Überhängen und
Zwangsumsetzungen“
• Schreiben des Amtsleiters N. Rosenboom vom 24.09.2012
• Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
• Beteiligung des Personalrats der Schule Burgunderweg entsprechend des
PersVG und gemeinsame Überarbeitung der Tischvorlage von B. Kuß
• Stellungnahme und Zustimmung des PR zum Kriterienkatalog der SL
• Erörterung in der Leitungsgruppe der Schule Burgunderweg
• Informationen und Beratung der Rechtsabteilung/Personalamt der BBS Hamburg
Prämissen:
• Grundlage aller personalpolitischen und organisatorischen Maßnahmen sind die
vorrangigen Belange der Schule, insbesondere der Schülerinnen und Schüler (SuS),
weshalb die persönlichen Wünsche und Schulweggesichtspunkte seitens der
KollegInnen hinter diesen Belangen zurückstehen müssen, wenn keine gemeinsame
Lösung gefunden werden kann.
• Vorrang hat die Abdeckung des fach- und stufenbezogen Unterrichtsbedarfes
(abgebende und aufnehmende Schule) sowie bestmöglicher Organisation des
Schulbetriebes unter Berücksichtigung der Schulentwicklungsschwerpunkte.
• Die Begründung für die Entscheidung kann nicht völlig durch die Schulleitung offen
gelegt werden, da hier auch schutzwürdige Interessen einzelner KollegInnen zu
berücksichtigen sind.
• Umsetzungen sollen so weit wie möglich auf freiwilliger Basis der KollegInnen
erfolgen. Die Bekanntgabe der Bereitschaft zur Umsetzung oder Qualifizierung wird
nicht als Einwilligung missverstanden.
• Es muss berücksichtigt werden, dass die BSB (nach zehn Jahren) die Mobilität
zwischen den Schulen erwartet
Grundsätzlich auszuschließen sind:
• Mitglieder des Personalrates
Weitere Kriterien, die bei der Entscheidung berücksichtigt werden können:
• Grundsätzlich Schwerbehinderte und Gleichgestellte
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