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3   Andere Forderungen
               Zum Nominalwert bilanzierte Guthaben aus Verrechnungssteuern, MWST-Guthaben (bei Vorliegen eines Vorsteuerüber-
               hangs) sowie einem Abrechnungskonto bei der Zollverwaltung. Auf den anderen Forderungen sind keine pauschalen Wert-
               berichtigungen berücksichtigt.

               4   Vorräte
               Bei den Vorräten erfolgt die Bewertung zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Marktpreis (sog. Niederstwertprinzip).
               Die Wertermittlung erfolgt nach der Durchschnittsmethode. Nicht leicht verkäufliche Artikel werden entsprechend wertbe-
               richtigt.

               5   Aktive Rechnungsabgrenzungen
               Die Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nominal- bzw. effektiven Wert bewertet.

               6   Finanzanlagen
               Unter den Finanzanlagen ist eine Kaution für die Bewilligung des Personalverleihs bei der Springerbörse.ch AG gegenüber
               dem SECO bilanziert.
               7   Sachanlagen
               Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Abschreibungen bilan-
               ziert. Die Abschreibungen erfolgten ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen betrieblichen Nutzung linear über die geschätzte
               wirtschaftliche Nutzungsdauer der einzelnen Objekte.

               Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden werden gemäss nachfolgenden Nutzungsdauern linear ermittelt:
               Anlageklassen          Nutzungsdauer in Jahren
               Maschinen und Apparate                   5
               Geschäftsmobiliar                       10
               EDV-Anlagen                              3
               8   Immaterielle Anlagen
               Die immateriellen Anlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Abschrei-
               bungen bilanziert. Die Abschreibungen erfolgten ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen betrieblichen Nutzung linear über
               die geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer der einzelnen Objekte.
               Im aktivierten Produkteentwicklungsaufwand sind ausschliesslich projektbezogene Leistungen Dritter enthalten. Selber
               erarbeitete immaterielle Werte werden aktiviert, wenn die Ansatzkriterien gemäss Rahmenkonzept sowie Swiss GAAP FER 2
               erfüllt sind.
               Die Abschreibungen auf den immateriellen Anlagen werden gemäss nachfolgenden Nutzungsdauern linear ermittelt:

               Anlageklassen          Nutzungsdauer in Jahren
               Downpayments                             5
               Produkteentwicklungskosten               5
               Registrierungskosten                     5
               Markenrechte                             5

               9   Kurzfristiges Fremdkapital
               Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen umfassen Verbindlichkeiten aus dem Bezug von Produkten und
               Dienstleistungen. Die anderen Verbindlichkeiten enthalten alle übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ohne Darlehens-
               charakter. Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bilanziert.

            10   Passive Rechnungsabgrenzungen
               Die passiven Rechnungsabgrenzungen sind zum Nominal- resp. effektiven Wert bewertet.

            11   Langfristige Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten
               Rückstellungen werden nur bilanziert, wenn sie betriebsnotwendigen Charakter haben und die Ansatzkriterien gemäss
               Rahmenkonzept erfüllt sind.

               Die Steuern aus dem laufenden Ergebnis werden vollständig unter den passiven Rechnungsabgrenzungen zurückgestellt.
               Auf der Bewertungsdifferenz zwischen dem nach Swiss GAAP FER (Kern-FER) erstellten Einzelabschluss und der steuerlich
               massgebenden Handelsbilanz werden latente Steuern mit dem vollen aktuellen Steuersatz berechnet. Passive latente Steu-
               ern werden gemäss den Vorgaben der Swiss GAAP FER als langfristige Rückstellungen bilanziert.

               Eventualverbindlichkeiten und weitere Ausserbilanzgeschäfte werden auf jeden Bilanzstichtag hin bewertet und offengelegt.
               Wenn Eventualverbindlichkeiten und weitere Ausserbilanzgeschäfte zu einem Mittelabfluss ohne nutzbaren Mittelzufluss
               führen und dieser Mittelabfluss wahrscheinlich und abschätzbar ist, wird eine Rückstellung gebildet.





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